Ob rechtspolitische Gesetzgebung im Familien-, Urheber- oder im Strafrecht: Die 39 Mitglieder des Rechtsausschusses beraten über vielfältige Themen, die alle Bürger betreffen, und erarbeiten grundlegende Rechtsregeln für das Zusammenleben. Dabei ist die Ausschussarbeit zunehmend von der EU-Rechtspolitik bestimmt, denn weder der Handel noch die Kriminalität enden an Deutschlands Grenzen. Der Ausschuss berät ferner über Änderungen des Grundgesetzes und über eine Beteiligung des Deutschen Bundestages in Verfahren vor dem Bundesverfassungsgericht.