Von Fragen der Europäischen Staatsanwaltschaft bis hin zu Verbraucherkrediten: Der Unterausschuss Europarecht des Rechtsausschusses berät über die rechtpolitischen Vorhaben der Europäischen Union und empfiehlt dem Hauptausschuss die weitere Vorgehensweise. Insbesondere begleitet er den Gesetzgebungsprozess in Brüssel von der Veröffentlichung von Gesetzgebungsvorschlägen über die Diskussionen in den Ratsarbeitsgruppen bis hin zu den Verhandlungen im sogenannten Trilogverfahren. Durch den besonders engen Austausch mit Vertretern des Bundesministeriums der Justiz leistet der Unterausschuss einen wichtigen Beitrag. Sowohl informell als auch formell nimmt er dadurch Einfluss auf Verfahren der europäischen Gesetzgebung und wahrt so die Rechte und Interessen des Deutschen Bundestages in diesem Bereich.