Der Deutsche Bundestag setzt Bürgerräte ein, um zu einer konkreten politischen Fragestellung eine direkte Rückmeldung aus der Mitte der Gesellschaft zu bekommen – jenseits von Meinungsumfragen und Lobbyismus.
Die Teilnehmerinnen und Teilnehmer werden zufällig ausgelost, und zwar bundesweit aus allen Einwohnerinnen und Einwohnern ab 16 Jahren. Dadurch wird die Vielfalt der Gesellschaft abgebildet. Ziel ist es, Menschen in die Diskussion zu holen, die sich sonst nicht lautstark einbringen. Im Bürgerrat tauschen sich Menschen mit verschiedenen Lebens- und Berufserfahrungen aus, die sich sonst kaum begegnen würden. Dadurch können Kompromisslinien und mehrheitsfähige Vorschläge sichtbar werden.
Der Bürgerrat erarbeitet ein Bürgergutachten mit konkreten Handlungsempfehlungen. Diese fließen in die parlamentarischen Beratungen ein. Was umgesetzt wird und was nicht, entscheiden am Ende aber allein die Mitglieder des Deutschen Bundestages.