Soziales Mietrecht und Verfolgung von Mietwucher thematisiert
Der Bundestag hat am Donnerstag, 5. Dezember 2024, erstmals einen Gesetzentwurf der Gruppe Die Linke zur effektiven Verfolgung von Mietwucher (20/13294) beraten. Im Anschluss an die Aussprache wurde der Gesetzentwurf zusammen mit einem Antrag der Linken mit dem Titel „Zeit zu handeln – Für ein starkes, soziales Mietrecht“ (20/12105) zur weiteren Beratung an die Ausschüsse überwiesen. Federführend ist jeweils der Rechtsausschuss.
Gesetzentwurf der Linken
Der Gesetzentwurf der Gruppe sieht vor, das Wirtschaftsstrafgesetz 1954 anzupassen und zu verschärfen, um einen erweiterten Anwendungsbereich zu schaffen. Auf das Erfordernis der Ausnutzung eines geringen Angebots an vergleichbaren Räumen solle verzichtet und stattdessen bei der Frage der Unangemessenheit auf ein objektives Kriterium, nämlich das Vorliegen eines geringen Angebots, abgestellt werden. Hierdurch würden die bestehenden Beweisprobleme erheblich entschärft. Darüber hinaus solle der Bußgeldrahmen auf 100.000 Euro erhöht werden.
Zur Begründung heißt es, aufgrund der anhaltend hohen Nachfrage nach Mietwohnungen insbesondere in Ballungszentren würden von einem kleinen Teil der Vermieter unangemessen hohe Mieten verlangt. Die Vorschriften im Bürgerlichen Gesetzbuch über die Miethöhe bei Mietbeginn und über Mieterhöhungen seien in der Praxis teilweise nicht ausreichend, um Mieter effektiv vor wucherischen Mieten zu schützen.
Das als Ordnungswidrigkeitstatbestand ausgestaltete Verbot der Mietpreisüberhöhung des Paragrafen 5 des Wirtschaftsstrafgesetzes 1954, das zum einen dem Schutz vor Störungen der sozialen Marktwirtschaft sowie zum anderen dem individuellen Schutz der Mieterinnen und Mieter dienen solle, sei in der Praxis weitgehend wirkungslos geworden.
Antrag der Linken
In ihrem Antrag (20/12105) fordert Die Linke eine umfassende Reform des Mietrechts. Die Abgeordneten begründen ihre Forderung damit, dass sich die „Mietenkrise“ weiter zuspitze. „Extreme Mietsteigerungen gibt es inzwischen auch in kleineren Städten oder Landkreisen, die bisher von der Mietenexplosion ausgenommen waren“, heißt es weiter.
Von der Bundesregierung fordert die Gruppe unter anderem die gesetzlichen Grundlagen für einen „bundesweiten Mietenstopp für sechs Jahre“, ein Verbot von Indexmietverträgen sowie eine „Neuregelung von bestehenden Indexmietverträgen“. Außerdem soll nach Ansicht der Linken die „Mietpreisbremse“ verschärft, die Vermietung möblierter Wohnungen stärker reguliert und der Kündigungsschutz für Mieterinnen und Mieter verbessert werden. (vom/mwo/scr/05.12.2024)