Abschöpfung kriminell erlangter Vermögen erörtert
„Abschöpfung kriminell erlangter Vermögen erleichtern – Gesetzeslücken schließen – Expertenvorschläge umsetzen“ lautet der Titel eines Antrags der CDU/CSU-Fraktion (20/14014), den der Bundestag am Donnerstag, 5. Dezember 2024, erstmals beraten hat. Im Anschluss an die Aussprache wurde der Antrag zur weiteren Beratung an die Ausschüsse überwiesen. Federführend ist der Rechtsausschuss.
Antrag der Union
Die CDU/CSU-Fraktion fordert eine Optimierung des Rechts auf Vermögensabschöpfung. So will die Fraktion die Bekämpfung der Kriminalität und insbesondere der Organisierten Kriminalität verbessern. Nach Willen der Abgeordneten soll die Bundesregierung dazu einen Gesetzentwurf vorlegen, der diverse Vorschläge aus Expertenkreisen umsetzen solle.
So schlägt die Union etwa vor, die „Vermögenabschöpfung im Bereich der Organisierten Kriminalität zum Standard“ zu machen. Zudem solle beispielsweise auch die Einziehung „nicht nur des ersten Surrogates, sondern auch von Folgesurrogaten“ sichergestellt werden, „um besonders der im Bereich der Organisierten Kriminalität häufigen Verschiebung und (zumeist wertsteigernden) Ersetzung von Vermögenswerten Rechnung zu tragen“. (hau/scr/05.12.2024)