Regelungen über die Miethöhe und den Wohnungsbau debattiert
Der Bundestag hat am Donnerstag, 19. Dezember 2024, erstmals über einen Gesetzentwurf von SPD und Bündnis 90/Die Grünen „zur Änderung der Regelungen über die zulässige Miethöhe bei Mietbeginn“ (20/14238) sowie über einen von der FDP vorgelegten Gesetzentwurf „zur Einführung einer befristeten Sonderregelung für den Wohnungsbau in das Baugesetzbuch (Bau-Turbo-Gesetz)“ (20/14261) debattiert.
Im Anschluss wurden beide Gesetzentwürfe an die Ausschüsse überwiesen. Federführend beim Koalitionsentwurf ist der Rechtsausschus, federführend beim FDP-Entwurf der Ausschuss für Wohnen, Stadtentwicklung, Bauwesen und Kommunen.
Gesetzentwurf von SPD und Grünen
Der Gesetzentwurf der Koalitionsfraktionen (20/14238) zielt darauf ab, die sogenannte Mietpreisbremse noch einmal bis zum Jahr 2029 zu verlängern, um den Mietenanstieg abzubremsen. Den Landesregierung soll es ermöglicht werden, Gebiete mit einem angespannten Wohnungsmarkt dort auch über den 31. Dezember 2025 hinaus durch Rechtsverordnung zu bestimmen, wo die Versorgung der Bevölkerung mit Wohnraum zu angemessenen Bedingungen gefährdet ist.
Zudem soll der Anwendungsbereich der Mietpreisbremse auch auf Wohnungen ausgedehnt werden, die nach dem 1. Oktober 2014 und bis zum 1. Oktober 2019 erstmals genutzt und vermietet wurden, um die dämpfende Wirkung der Mietpreisbremse auf die Miethöhen in angespannten Wohnungsmärkten zu unterstützen.
Zur Begründung schreiben die Fraktionen, es bestehe weiterhin ein strukturelles Ungleichgewicht Mietern und Vermietern. Die erhöhten Bau- und Finanzierungskosten erschwerten außerdem derzeit, die Anzahl der neugebauten Wohnungen weiter zu steigern. Ein Auslaufen der Mietpreisbremse zum 31. Dezember 2025 würde zu einem Anstieg der Wiedervermietungsmieten führen, die in der Gesamtschau mit den hohen Energiekosten und der gestiegenen Inflation vor allem Menschen mit niedrigem Einkommen und zunehmend auch Durchschnittsverdiener, besonders Familien mit Kindern, aus ihren angestammten Stadtvierteln verdrängen könnten.
Gesetzentwurf der FDP
Die FDP-Fraktion will befristete Sonderregelungen für den Wohnungsbau im Baugesetzbuch verankern. Die Schaffung von bezahlbarem Wohnraum sei eine der größten Herausforderungen unserer Zeit, argumentieren die Liberalen. Besonders in Ballungszentren übersteige die Nachfrage nach Wohnraum das Angebot deutlich. Die Folgen seien steigende Mieten und Kaufpreise. Komplexe baurechtliche Vorgaben und langwierige Genehmigungsverfahren verzögerten häufig die Realisierung dringend benötigter Wohnbauprojekte. Dies betreffe sowohl Neubauten als auch die Umnutzung oder Erweiterung bestehender Gebäude.
Der Gesetzentwurf (20/14261) soll nun befristete Sonderregelungen im Baugesetzbuch schaffen, um damit in Gebieten mit angespannten Wohnungsmärkten eine zügigere Realisierung von Wohnbauprojekten zu ermöglichen. Die neue Regelung sieht vor, „in erforderlichem Umfang von bauplanungsrechtlichen Vorschriften abzuweichen, wenn dies der Schaffung von Wohnraum dient und die Gemeinde zustimmt“, schreiben die Abgeordneten. Die Regelung soll drei zentrale Anwendungsbereiche umfassen: den Neubau von Mehrfamilienhäusern, die Erweiterung und Modernisierung bestehender Wohngebäude sowie die Umnutzung von Gebäuden zu Wohnzwecken.
Durch die erforderliche Zustimmung der Gemeinde und die Berücksichtigung öffentlicher Belange sowie nachbarlicher Interessen werde eine geordnete städtebauliche Entwicklung sichergestellt. „Der Vorschlag orientiert sich dabei an der bewährten Systematik des Baugesetzbuches und stellt gleichzeitig einen innovativen Ansatz zur Verfahrensbeschleunigung dar“, heißt es in dem Entwurf. (nki/19.12.2024)