Schwarze Null und Flüchtlingskrise (2013 bis 2017)
Ukraine-Krieg, Streit über die Griechenlandrettung, Flüchtlingskrise, islamistische Terrorattacken oder der Brexit: Die 18. Wahlperiode des Deutschen Bundestages (2013-2017) stand von Anfang an im Zeichen zahlreicher Krisen und Konflikte. Während innenpolitisch zwar in der ersten Phase der Regierung von CDU/CSU und SPD die Umsetzung von sozial- und arbeitsmarktpolitischen Reformen wie etwa des Mindestlohns, der Mütterrente oder der Mietpreisbremse dominierten, waren in der zweiten Hälfte der Regierungszeit insbesondere die Zuwanderung von Flüchtlingen und in der Folge eine deutliche Verschärfung der Asyl- und Sicherheitspolitik prägend.
FDP scheiterte an der Fünf-Prozent-Hürde
Das Ergebnis der Bundestagswahl vom 22. September 2013 war ein Paukenschlag – insbesondere für die FDP, die zum ersten Mal in der Geschichte der Bundesrepublik Deutschland mit einem Ergebnis von 4,8 Prozent an der Fünf-Prozent-Hürde scheiterte und nicht in den Bundestag einziehen konnte. Stimmen verloren hatten auch Die Linke und Bündnis 90/Die Grünen.
Der SPD war es ebenfalls nicht gelungen, nach den schweren Verlusten bei der Bundestagswahl 2009 nennenswert dazuzugewinnen. Sie fuhr mit 25,7 Prozent erneut eine bittere Niederlage ein. Obenauf dagegen war die Union, die unter dem Vorsitz von Dr. Angela Merkel 7,7 Prozent dazugewonnen hatte und mit einem Ergebnis von insgesamt 41,5 Prozent vor Kraft förmlich strotzte.
Vier Überhang- und 29 Ausgleichsmandate
Insgesamt umfasste der 18. Bundestag 631 Abgeordnete und war damit größer als der 17. Bundestag mit seinen anfänglich 622, später aufgrund zweier nicht nachbesetzter Überhangmandate nur noch 620 Mitgliedern. Verantwortlich für die gewachsenen Anzahl Parlamentarier war das im Mai 2013 geänderte Wahlrecht, das vorsieht, Überhangmandate durch weitere Mandate auszugleichen, um in der Sitzverteilung das Kräfteverhältnis bei den Zweitstimmen möglichst genau abzubilden.
So erhöhte sich durch vier Überhangmandate für die Unionsparteien und insgesamt 29 Ausgleichsmandate die Gesamtzahl der Sitze im Bundestag von 598 auf 631. In der konstituierenden Sitzung am 22. Oktober 2013 wurde der Christdemokrat Prof. Dr. Norbert Lammert zum zweiten Mal in Folge im Amt des Bundestagspräsidenten bestätigt.
Die längsten Koalitionsverhandlungen
Die Regierungsbildung hingegen war keine leichte Geburt: Rechnerisch möglich gewesen wäre auch ein rot-rot-grünes Bündnis oder eine schwarze-grüne Koalition. Doch am Ende standen die Zeichen nach 2005 erneut auf eine schwarz-rote Zusammenarbeit unter der Führung Merkels. Die Koalitionsverhandlungen gestalteten sich als äußerst zäh. Fast drei Monate dauerte es, bis der Koalitionsvertrag am 16. Dezember 2013 unterschrieben werden konnte. Damit waren es die bislang längsten Koalitionsverhandlungen in der bundesdeutschen Geschichte.
Am 17. Dezember 2013 wurde Angela Merkel im Bundestag für eine dritte Amtszeit als Bundeskanzlerin wiedergewählt. Die 59-Jährige bekam im ersten Wahlgang 462 Stimmen – und damit die erforderliche absolute Mehrheit. Von den 631 Abgeordneten gaben 621 ihre Stimme ab. Es votierten 150 Abgeordnete mit „Nein“, neun enthielten sich. Da die gesamte Opposition von Linken und Grünen 127 Stimmen umfasste, müssen ihr auch mindestens 23 Parlamentarier aus den eigenen Reihen die Stimme verweigert haben.
Quorum für Minderheitenrechte gesenkt
Die Oppositionsarbeit war für Linke und Grüne angesichts des Stimmengewichts der Großen Koalition eine Herausforderung: Gemeinsam stellten die beiden Fraktionen lediglich 127 Mitglieder des Bundestages, was einem Anteil von etwa 20 Prozent entspricht. Verschiedene Minderheitsrechte konnten aber nach bisheriger Regelung jedoch nur wahrgenommen werden, wenn mindestens 25 Prozent der Abgeordneten entsprechende Anträge unterstützen.
Damit Linke und Grüne ihre Oppositionsrolle überhaupt ausüben konnten, änderte der Bundestag am 3. April 2014 die Geschäftsordnung. Das Quorum für Minderheitsrechte wurde für die Dauer der laufenden Legislaturperiode abgesenkt, um die Einsetzung eines Untersuchungsausschusses oder einer Enquete-Kommission etwa bereits auf Antrag von 120 Abgeordneten zu ermöglichen.
Sozial-und arbeitsmarktpolitische Reformen
Die neue Bundesregierung, die sogenannte GroKo (Große Koalition), hatte sich unter dem Titel „Deutschlands Zukunft gestalten“ auf eine sehr umfangreiche Arbeitsgrundlage geeinigt: Acht Kapitel und 130 Seiten umfasste der Koalitionsvertrag, der die wichtigsten Projekte festlegte. Die meisten davon wurden verwirklicht. Insgesamt beschloss der Bundestag 555 Gesetze. 488 davon waren Gesetzentwürfe, die Schwarz-Rot vorgelegt hatte. Gerade in der ersten Phase lösten CDU/CSU und SPD zentrale Versprechen aus dem Wahlkampf ein: Der Mindestlohn wurde ebenso im Bundestag beschlossen wie die Einführung einer sogenannten Mütterrente, die Erhöhung der Rente mit 63, die Mietpreisbremse oder die Frauenquote in Aufsichtsräten.
Auch in der zweiten Hälfte der Regierungszeit folgten wichtige Reformen wie zum Beispiel das Gesetz zur Neuregelung der Bund-Länder-Finanzbeziehungen, dem das Parlament am 1. Juni 2017 zustimmte, oder die Pflegereform, die Demenzkranke finanziell besserstellt und die häusliche Versorgung stärkt.
Befristete Teilzeit, Managergehälter, Klimaschutz
Doch es gab auch Vorhaben, auf die sich die Koalition letztlich nicht einigen konnte: Das Rückkehrrecht aus Teilzeit und die Einführung einer Mindestrente für langjährige Beitragszahler wurden ebenso auf Eis gelegt wie die geplante Regulierung von Managergehältern. Hier hatten die Koalitionäre zunächst vereinbart, die Vergütung für Vorstände künftig durch die Hauptversammlung genehmigen zu lassen. Doch als die SPD außerdem verlangte, die steuerliche Absetzbarkeit von Managergehältern zu beschränken, bremste die Union. Als unerledigt gelten zudem eine Steuerreform zur Entlastung mittlerer Einkommen und ein Einwanderungsgesetz.
Wenig Fortschritt konnte die Bundesregierung auch im Bereich der Regulierung der Finanzmärkte und bei der Bekämpfung des Klimawandels verzeichnen. Eigentlich hatten sich CDU/CSU und SPD im Koalitionsvertrag auf das Ziel verständigt, bis 2020 die Treibhausemissionen im Vergleich zum Jahr 1990 um 40 Prozent zu senken. Dieses Ziel jedoch, so warnen Umweltverbände, sei kaum noch zu erreichen, werde der Anteil von Braun- und Steinkohle im Energiemix nicht deutlich reduziert.
Brummende Wirtschaft, internationale Krisen
Ökonomisch gesehen waren die Jahre zwischen 2013 und 2017 erfolgreich. Das Bruttoinlandsprodukt stieg ebenso wie die Steuereinnahmen: 2016 floss eine Rekordsumme von rund 706 Milliarden Euro in die Staatskasse. Ab 2014 musste Bundesfinanzminister Dr. Wolfgang Schäuble für den Bundeshaushalt keine neuen Schulden mehr aufnehmen („schwarze Null“). Der Schuldenberg schrumpfte: Aufgrund der guten Konjunktur und niedriger Zinsen sanken die Schulden der öffentlichen Haushalte 2017 zum ersten Mal seit sechs Jahren unter die Marke von zwei Billionen Euro.
Ob der Krieg in der Ukraine infolge der völkerrechtswidrigen Krim-Annexion durch Russland im März 2014, der Streit über die Griechenlandrettung, die Flüchtlingskrise, die Brexit-Entscheidung Großbritanniens oder die Wahl Donald Trumps zum US-Präsidenten: Immer wieder war die Große Koalition von internationalen Konflikten und Krisen konfrontiert.
Zuwanderung als gesellschaftliche Herausforderung
Dabei war die Ankunft der vielen Flüchtlinge das Ereignis, das die Legislaturperiode zum Ende wohl am meisten prägte. Allein 2015 kamen etwa 1,14 Millionen mehr Menschen nach Deutschland als abwanderten. 2016 sank die Zahl zwar deutlich, der Wanderungssaldo lag aber dennoch bei geschätzten 750.000 Zuwanderern.
Eine Herausforderung, welche die deutsche Gesellschaft zunehmend spaltete und der rechtskonservativen Partei Alternative für Deutschland (AfD) Aufwind gab und eine Serie von Wahlsiegen einbrachte. Die Flüchtlingskrise hatte aber auch gesetzgeberische Konsequenzen wie etwa eine Verschärfung der deutschen Asyl- und Sicherheitspolitik.
Kabinettskarussell: Rücktritte und Postenwechsel
Das dritte Kabinett Merkel musste allerdings bereits nach wenigen Wochen umgebaut werden: Wegen der Weitergabe von Informationen im Fall des SPD-Abgeordneten Sebastian Edathy musste Dr. Hans-Peter Friedrich (CSU) am 17. Februar 2014 als Bundeslandwirtschaftsminister zurücktreten. Ihm folgte daraufhin Christian Schmidt (CSU) im Agrarressort. Ausgelöst durch die Wahl des bisherigen Bundesaußenministers Dr. Frank-Walter Steinmeier (SPD) am 27. Januar 2017 zum neuen Bundespräsidenten, wechselte der bisherige Bundesminister für Wirtschaft und Energie, Sigmar Gabriel (SPD), als Deutschlands oberster Diplomat ins Auswärtige Amt. Brigitte Zypries (SPD) übernahm daraufhin das Wirtschaftsressort.
Als Bundesfamilienministerin Manuela Schwesig (SPD) den erkrankten Regierungschef Mecklenburg-Vorpommerns, Erwin Sellering (SPD), ablöste und aus dem Bundeskabinett ausschied, übernahm die bisherige SPD-Generalsekretärin Dr. Katarina Barley am 2. Juni 2017 das Ministerium für Familien, Senioren, Frauen und Jugend. Am 27. September übernahm sie zudem geschäftsführend das Bundesministerium für Arbeit und Soziales als Nachfolgerin der zur SPD-Fraktionsvorsitzenden gewählten Andrea Nahles. (sas/24.11.2017)