Petitionen

Stamm-Fibich: Gesund­heit und Außenpolitik prägen Berichtsjahr 2022

13.242 Petitionen sind im Jahr 2022 beim Petitionsausschuss des Deutschen Bundestages eingegangen. Das sind 1.575 mehr als im Vorjahr. Geprägt war das Berichtsjahr durch außenpolitische Ereignisse und ihre Auswirkungen, wie den russischen Angriffskrieg gegen die Ukraine. „Auffallend viele außenpolitische Themen haben die Menschen beschäftigt“, stellt die Vorsitzende des Petitionsausschusses, Martina Stamm-Fibich (SPD), am Mittwoch, 21. Juni 2023, im Interview mit dem Parlamentsfernsehen aus Anlass der Übergabe des Jahresberichts 2022 (20/7100) an Bundestagspräsidentin Bärbel Bas fest. 

Neun Personen stehen in einem Raum vor der EU- und Bundesflagge mit einem Bericht, auf dem das Emblem des Bundesadlers gedruckt ist

Mitglieder des Petitionsausschusses überreichen den Petitionsbericht 2022 an Bundestagspräsidentin Bärbel Bas (Mitte) (© DBT/Leon Kuegeler/photothek)

Im Vergleich zu 2021 stieg die Anzahl der Petitionen mit außenpolitischem Schwerpunkt von 521 auf 1.172, was einen Zuwachs von 651 Eingaben oder um etwa 125 Prozent bedeutet. In der Summe bezogen sich die meisten Zuschriften allerdings wie schon im Vorjahr auf den Geschäftsbereich des Gesundheitsministeriums, wenngleich deren Zahl von 2.876 Eingaben im Jahr 2021 auf 2.093 im Jahr 2022 sank. Rund jede dritte Zuschrift wurde auf elektronischem Wege unter Verwendung des Web-Formulars über das Petitionsportal im Internet unter www.epetitionen.bundestag.de eingereicht. Auf der Internetplattform wurden außerdem 715 Petitionen von allgemeinem Interesse auf Wunsch der Petentinnen und Petenten veröffentlicht. Zu den im Internet veröffentlichten Petitionen wurden 937.513 Unterstützungen sowohl schriftlich als auch elektronisch über die Petitionsplattform registriert. Im Vergleich zum Vorjahreszeitraum hát sich die Zahl verdreifacht.

Mitzeichnungen zu öffentlichen Petitionen

Zehn im Berichtsjahr veröffentlichte Petitionen verzeichneten mehr als 50.000 Unterstützerinnen und Unterstützer. Im Vorjahr lag die Zahl bei fünf. Hierbei handelt es sich insbesondere um Petitionen, die innerhalb von vier Wochen nach ihrem Eingang von 50.000 und mehr Personen elektronisch mitgezeichnet wurden. Zu diesen öffentlichen Beratungen werden die jeweiligen Petenten eingeladen, um ihre Petition darzustellen und, ebenso wie die Vertreter der Bundesregierung, die Fragen der Ausschussmitglieder zu beantworten. 2022 wurden in sieben Sitzungen insgesamt zwölf Eingaben öffentlich beraten. Einen Spitzenwert von Mitzeichnungen zu öffentlichen Petitionen mit 250.759 verzeichnete die Eingabe zur Fortführung/Verstetigung des Bundesprogramms „SprachKitas: Weil Sprache der Schlüssel zur Welt ist“ gefolgt mit 133.556 zum Thema „Keine allgemeine Corona-Impfpflicht“ sowie mit 126.270 „Keine Covid-Impfpflicht für das Pflegepersonal“.

Petitionen sind ein Instrument, um ein Anliegen an den Deutschen Bundestag und den Petitionsausschuss heranzutragen. Zugleich geben sie dem Gesetzgeber eine wichtige Rückkopplung zu seinen Gesetzen und Hinweise, wo möglicherweise Handlungsbedarf besteht. Dies gilt nicht nur für Petitionen mit Vorschlägen zur Gesetzgebung; auch Beschwerden im Einzelfall können direkt oder indirekt einen Impuls für Gesetzesinitiativen geben. Nach Artikel 17 des Grundgesetzes (GG) hat Jedermann das Recht, sich einzeln oder in Gemeinschaft mit anderen schriftlich mit Bitten oder Beschwerden an die Volksvertretung zu wenden. Jeder, der von diesem Recht Gebrauch macht, erhält die Gewähr, dass seine Petition entgegengenommen, geprüft und beschieden wird. (eis/21.06.2023)

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