Reichstagsgebäude der Einheit
Nachdem der Deutsche Bundestag am 20. Juni 1991 beschlossen hatte, von Bonn nach Berlin zu ziehen, bestand für die meisten Abgeordneten kein Zweifel, dass das Parlament künftig im Reichstagsgebäude tagen würde. Das im Krieg schwer zerstörte Bauwerk war in den 60er Jahren vor allem mit dem Ziel wiederaufgebaut worden, den Wiedervereinigungswillen der Bundesrepublik zu dokumentieren. In der Nacht zum 3. Oktober 1990 fanden die zentralen Feierlichkeiten zur deutschen Einheit vor dem Reichstagsgebäude statt. Vor dessen Hauptportal wurde unter den Klängen des Deutschlandlieds die schwarz-rot-goldene Fahne aufgezogen.
Einige Bundestagsabgeordnete um den SPD-Bauexperten Peter Conradi lehnten das Reichstagsgebäude als künftige Tagungsstätte des Parlaments jedoch ab. Es schien ihnen „schrecklich verwinkelt und wilhelminisch“, würde mit dem Scheitern der Weimarer Republik verbunden und entspräche von seiner Architektur her überhaupt nicht dem Selbstverständnis einer demokratischen Republik.
Sitz des Parlaments
Conradi wünschte sich eine öffentliche Debatte über die Frage, wo der Bundestag in Berlin unterkommen sollte: Auf der Spreeinsel, wo einst das Schloss der preußischen Könige und später der Palast der Republik errichtet wurde, also mitten im urbanen Zentrum Berlins, oder am Rand des Tiergartens außerhalb der früheren Innenstadt. Parlament im Park oder Parlament in der Stadt - das war die Frage, die Peter Conradi im Sommer 1991 stellte, die jedoch kaum jemanden bewegte. Bundestagspräsidentin Rita Süssmuth stellte fest, dass alle bisherigen Planungen vom Reichstagsgebäude ausgehen würden. Nirgendwo seien Teilung und Einheit Berlins und Deutschlands so unmittelbar wahrnehmbar wie zwischen Brandenburger Tor und Reichstagsgebäude.
Im Oktober 1991 beschloss die vom Deutschen Bundestag inzwischen für die Klärung aller baulichen Fragen eingesetzte Baukommission, dass das Parlament künftig das Reichstagsgebäude für seine Plenarsitzungen nutzen sollte. Gleichzeitig stand fest, dass das von dem Architekten Paul Wallot errichtete Gebäude noch einmal grundlegend umgebaut werden musste. Die Abgeordneten waren bei ihren insgesamt drei Sitzungen, die sie 1990 und 1991 in dem Bauwerk abgehalten hatten, zu der Überzeugung gelangt, dass das Reichstagsgebäude zwar als Tagungsgebäude, nicht aber als voll funktionsfähiges Parlamentsgebäude ausreichte. Es fehlte an zweckmäßigen Räumen und Wegführungen. Außerdem entsprach die sachlich-nüchterne Inneneinrichtung aus den 1960er Jahren nicht mehr dem Geschmack der Zeit und stieß daher auf starke Ablehnung.
Die Entscheidung, den Reichstag dauerhaft als Parlamentsgebäude zu nutzen, warf Fragen nach dem Umgang mit dem baulichen Erbe, nach der Art der Selbstdarstellung und letztlich nach dem Selbstverständnis des wiedervereinigten Deutschlands auf. Um die Öffentlichkeit in diese Entscheidungen einzubinden und die künftige Nutzung des Bauwerks zu diskutieren, veranstaltete der Deutsche Bundestag zwei Kolloquien. Eine zentrale Frage war dabei, ob die im Krieg zerstörte und später abgetragene Kuppel wiedererrichtet werden sollte. Da sich auch die Experten in den Kolloquien nicht auf eine eindeutige Antwort einigen konnten, erwartete der Deutsche Bundestag Lösungen vom Umbauwettbewerb für das Reichstagsgebäude, der im Sommer 1992 ausgelobt wurde.
Architektenwettbewerb
Zur Teilnahme an diesem offenen Wettbewerb hatte der Bundestag 14 international renommierte Architekten eingeladen, darunter Ioh Ming Pei (USA), Jean Nouvel (Frankreich) oder Aldo Rossi (Italien). Von den über 350 Büros, die die Wettbewerbsunterlagen angefordert hatten, reichten 80 einen Entwurf ein. Am 29. Januar 1993 gab die Jury bekannt, dass sie den Architekten Pi de Bruijn (Niederlande), Santiago Calatrava (Spanien) und Sir Norman Foster (Großbritannien) gleichrangig den ersten Preis zuerkannt habe.
Den Entwürfen der drei Sieger lagen völlig unterschiedliche Konzeptionen zugrunde: de Bruijn lagerte den Plenarsaal in einen schalenförmigen Bau vor dem Portal des Reichstags aus, Calatrava sah eine gotisch anmutende Kuppel vor und Foster plante ein baldachinartiges, wellenförmiges Glasdach über dem Reichstagsgebäude, das auf 25 jeweils 50 Meter hohen Säulen aufgestützt war. Alle drei Entwürfe waren auf ihre Weise spektakulär, zerstörten jedoch die historische Substanz des Baus und waren in der Umsetzung zu teuer.
Am 22. April 1993 forderte die Baukommission alle drei Architekten zur Überarbeitung ihrer Entwürfe unter den Aspekten der Wirtschaftlichkeit und Realisierbarkeit auf. In diesem zweiten Durchlauf konnte Foster die Abgeordneten überzeugen. Er war von seinem bisherigen Glasdach abgekommen und hatte ganz auf Ökologie und Sparsamkeit gesetzt. Durch den Einsatz erneuerbarer Energiequellen sollten die laufenden Kosten reduziert und die Umweltbelastungen verringert werden. Die Geschichte des Hauses sollte sichtbar gemacht und die Strukturen des Wallot-Baus freigelegt werden. Auf diese Weise könnte aus dem Reichstagsgebäude ein Symbol für ein sich seiner Geschichte bewusstes und zugleich zukunftsorientiertes, modernes Deutschland werden.
Außerdem machte Foster den Abgeordneten glaubhaft, den Umbau für rund 250 Millionen D-Mark umsetzen zu können. Freilich korrigierte er seinen Kostenplan schon wenige Wochen, nachdem er den Zuschlag erhalten hatte. Dies bewog den Bundestag dazu, bereits im Januar 1994 eine Kostenobergrenze einzuführen, die bei 600 Millionen D-Mark lag - und die letztlich auch eingehalten werden konnte.
Streit um die Kuppel
Zu einem ernsthaften Konflikt zwischen Foster und der Baukommission kam es im Frühjahr 1994. Foster hatte seine Entwürfe detailliert ausgearbeitet und war bei den Abgeordneten auf Zustimmung gestoßen. Erst an der nie richtig geklärten Frage der künftigen Dachgestaltung des Reichstags entzündete sich ein Streit, an dem der gesamte Umbau beinahe gescheitert wäre.
Foster wünschte als besonderen bauökologischen Akzent die natürliche Belichtung und Belüftung des Plenarsaals. Die dafür notwendigen technischen Vorrichtungen zwangen ihn, in die Höhe zu gehen. Foster kam auf die Idee, das zunächst vorgesehene Glasdach um zwei Ebenen anzuheben und mit einer Aussichtsplattform für Besucher abzuschließen. Dies rief die traditionsbewussten Abgeordneten auf den Plan: wenn schon ein Dachaufbau, dann in der Form der Wallot-Kuppel. Doch für deren Rekonstruktion stand Foster nicht zur Verfügung. Mit knapper Mehrheit beschloss die Baukommission, dass Foster für die Kuppel eine „moderne Interpretation der ursprünglichen Form“ entwickeln sollte. Wenige Wochen später stellte der Architekt zwei mögliche Lösungen vor: ein zylinderartiger Aufbau und eine Kuppel. Mit einer Stimme Mehrheit entschieden sich die Abgeordneten für die Kuppel.
Mit der Entscheidung war niemand wirklich zufrieden. Foster erklärte öffentlich, der Bundestag habe sich seiner Meinung nach für die schlechtere Variante entschieden. Aus der CDU/CSU war zu hören, der Bundestag hätte die einmalige Chance zur Rekonstruktion der Wallot-Kuppel vertan. Die SPD verwies darauf, es sei ihr vor allem darum gegangen, ein Scheitern des gesamten Bauprojekts zu verhindern. Auch die Berliner Presse reagierte ablehnend: „Ob der Reichstag eine Kuppel hat oder nicht, ist für das Schicksal der Demokratie nicht relevant“, stellte der „Tagesspiegel“ fest.
Der Streit um die Kuppel war der Höhepunkt der Auseinandersetzung um die Umgestaltung des Reichstagsgebäudes. Die meisten anderen Fragen konnten einvernehmlich geklärt werden. So bestand etwa ein breiter Konsens, dass die Ausschmückung des Reichstags nicht durch staatliche Symbole wie Flaggen, Wappen oder Porträtgalerien, sondern durch Werke zeitgenössischer Künstler erfolgen sollte: Künstler wie Georg Baselitz oder Gerd Richter wurden um Beiträge mit einem Bezug zur deutschen Geschichte im 20. Jahrhundert gebeten. Darüber hinaus sollte als Reverenz an die Geschichte des Gebäudes jeweils ein Künstler aus den Ländern der ehemaligen vier Alliierten eingeladen werden, wobei der Architekt Foster bereits Großbritannien repräsentierte. Die Idee Sir Norman Fosters, die bei den Umbauarbeiten wieder entdeckten Inschriften sowjetischer Soldaten aus dem Jahr 1945 zu erhalten und als Geschichtszeugnis sichtbar zu machen, fand bei den Mitgliedern der Baukommission große Zustimmung.
Am 19. April 1999 fand vor dem Hauptportal des Reichstagsgebäudes die feierliche Schlüsselübergabe statt. Zu diesem Zeitpunkt hatte sich die Kuppel bereits einen Platz im Bildergedächtnis der Menschen erobert: Sie wurde zum Symbol für die neue Bundeshauptstadt Berlin.