Vor 100 Jahren: Reichspräsident Friedrich Ebert stirbt unerwartet mit 54 Jahren
Am Freitag, 28. Februar 2025, jährt sich zum 100. Mal der Todestag des ersten demokratisch gewählten deutschen Staatsoberhaupts, Friedrich Ebert. Als führender politischer Repräsentant in der Revolution von 1918/19 zählte Ebert zu den Wegbereitern der parlamentarischen Demokratie in Deutschland und im Amt des Reichspräsidenten zu deren entschiedensten Verteidigern in den krisenreichen Anfangsjahren der Republik. Sein früher Tod und die Wahl Paul von Hindenburgs zu seinem Nachfolger markieren eine wichtige Zäsur in der Geschichte der Weimarer Republik.
Friedrich Ebert wurde am Samstag, 4. Februar 1871, als siebtes von neun Kindern eines Schneiderehepaares in Heidelberg geboren und wuchs im Milieu der Kleinhandwerker, Tagelöhner und Arbeiter seiner Heimatstadt auf. Nach Volksschule, Sattlerlehre und Jahren als Geselle auf Wanderschaft, in denen er mit den Ideen der Arbeiterbewegung in Berührung kam und sich der Sozialdemokratischen Partei anschloss, lebte Ebert ab 1891 in Bremen.
Reformist, Reichstagsabgeordneter, SPD-Vorsitzender
Hier stieg er rasch in der SPD auf, für die er 1900 in die Bremer Bürgerschaft gewählt wurde und als Fraktions- und zeitweise als Landesvorsitzender amtierte. Politisch-programmatisch zählte er zu den Reformisten. Er hielt sich aus den parteiinternen theoretischen Debatten weitgehend heraus und betrachtete als Hauptaufgabe der SPD die Durchsetzung von Reformen zur Verbesserung der sozialen Lage des Proletariats.
1905 wurde Ebert auf dem SPD-Parteitag in den Parteivorstand gewählt. Dort erwarb er sich rasch den Ruf eines effektiven Parteimanagers sowie eines Mittlers zwischen den verschiedenen Parteiflügeln. 1913 wurde Ebert, der im Vorjahr erstmals ein Mandat als Reichstagsabgeordneter errungen hatte, als Nachfolger des verstorbenen Parteigründers August Bebel zum Co-Vorsitzenden der SPD gewählt.
Burgfriedenspolitiker, Reichskanzler, Volksbeauftragter
Eberts Zeit an der Spitze der Partei stand ganz im Zeichen des Ersten Weltkrieges. Er befürwortete im August 1914 die Zustimmung der SPD-Reichstagsfraktion zu den Kriegskrediten im Zuge der „Burgfriedenspolitik“. Im Laufe des Krieges wuchs die Kritik an Eberts Kurs, an der Kreditbewilligung festzuhalten. Dies führte erst zur Spaltung der Fraktion und 1917 zur Gründung der Unabhängigen Sozialdemokratischen Partei Deutschlands (USPD).
Gegen Widerstände in den eigenen Reihen setzte Ebert 1918 die Beteiligung der SPD an der ersten parlamentarisch gestützten Regierung unter Reichskanzler Max von Baden im Zuge der Oktoberreformen durch, die die Revolution jedoch nicht mehr aufhalten konnten. Nach einem eintägigen Intermezzo als Reichskanzler wurde er zur bestimmenden politischen Figur im Rat der Volksbeauftragten, der aus je drei Vertretern von SPD und USPD bestehenden revolutionären Übergangsregierung.
Treuhänder der Macht
Ebert betrachtete diese als „Konkursverwalter des alten Regimes“, die als Treuhänder der Macht bis zu der von ihm angestrebten raschen Wahl der Nationalversammlung fungieren sollte. Um die Versorgung der Bevölkerung sowie die Demobilisierung und Wiedereingliederung der Soldaten in den Wirtschaftsprozess nicht zu gefährden, verzichtete Ebert auf einen Austausch der Eliten des alten Regimes in Militär, Verwaltung und Wirtschaft. Inwieweit damit eine Gelegenheit versäumt wurde, die neue Republik auf ein solideres personelles Fundament zu stellen, ist historisch umstritten.
Zugleich setzte der Rat der Volksbeauftragten wichtige demokratische Reformen durch, indem er unter anderem die Vereins-, Versammlungs-, Meinungs-, Presse- und Religionsfreiheit sowie das Verhältniswahlsystem und das Frauenwahlrecht einführte. Weitere strukturelle Reformen, zum Beispiel der Eigentumsordnung, sollten nach Eberts Vorstellung der Nationalversammlung vorbehalten bleiben.
„Beauftragter des ganzen deutschen Volkes“
Als Teile der radikalen Linken im Januar 1919 zum Sturz der Regierung und zum weiteren revolutionären Umbau der Gesellschaft aufriefen, erteilte Ebert die Zustimmung, den „Spartakusaufstand“ militärisch niederzuschlagen. Das rigorose Vorgehen der Freikorpsverbände, das in der Ermordung der kommunistischen Leitfiguren Rosa Luxemburg und Karl Liebknecht gipfelte, vertiefte die Kluft innerhalb der Arbeiterbewegung weiter.
Am Donnerstag, 6. Februar 1919, konstituierte sich in Weimar das erste aus freien, geheimen und allgemeinen Wahlen hervorgegangene Parlament in der deutschen Geschichte. Die Nationalversammlung wählte Ebert am Dienstag, 11. Februar 1919, zum Reichspräsidenten. In seiner Dankesrede versprach er, das Amt „als der Beauftragte des ganzen deutschen Volkes“ und „nicht als Vormann einer einzigen Partei“ wahrzunehmen.
Hüter der Verfassung
Die Weimarer Reichsverfassung (WRV) stattete den Reichspräsidenten mit erheblichen Befugnissen aus: Er war völkerrechtlicher Vertreter des Reiches und militärischer Oberbefehlshaber, besaß das Recht zur Ernennung des Reichskanzlers und zur Auflösung des Reichstages und konnte in Übereinstimmung mit der Regierung gemäß Artikel 48 WRV Notverordnungen ohne Zustimmung des Parlaments erlassen.
Ebert verstand sich als Hüter der Verfassung, für den die Funktionstüchtigkeit des parlamentarischen Systems Richtschnur seines Handelns war. Er warb um die Einsicht, dass der Kompromiss zwischen den Parteien zum zentralen Bestandteil einer parlamentarischen Demokratie gehört und gerade in angespannter politischer Lage ein breiter Konsens erforderlich ist. Bei den Parteien drang er mit seinen Appellen jedoch nur selten durch.
Stabilisierung der gefährdeten Republik
In Krisenzeiten schöpfte Ebert seine mit dem Amt verbundenen Rechte voll aus. So setzte er bei Gefährdungen der öffentlichen Sicherheit Artikel 48 WRV wiederholt zur Wiederherstellung von Ruhe und Ordnung ein. Im Krisenjahr 1923 fand der Notstandsartikel zudem Anwendung auf gesetzgeberische Maßnahmen, die der Bekämpfung der prekären finanz- und wirtschaftspolitischen Lage dienten, was in der Literatur teilweise als Überdehnung der Verfassung kritisiert wird.
Ebert betrachtete dies jedoch im Sinne einer Stabilisierung der gefährdeten Republik als notwendig, wobei er die Rechte des Reichstages nie überging. Damit stand seine Amtsführung im Gegensatz zu der seines Nachfolgers Paul von Hindenburg, der in der Staatskrise ab 1930 die Möglichkeiten von Artikel 48 WRV in Kombination mit den weiteren präsidialen Befugnissen gegen den Reichstag nutzte und damit zum Niedergang der Republik beitrug.
Als Arbeiter- und Landesverräter diffamiert
Ebert blieb als politische Person zeit seines Lebens umstritten. Während ihn die radikale Linke als „Arbeiterverräter“ diffamierte, überzog ihn die antirepublikanische Rechte mit zahlreichen Verleumdungskampagnen und stempelte ihn zum „Landesverräter“. Als ein Magdeburger Gericht diesen Vorwurf im Dezember 1924 für rechtens erklärte, traf dies Ebert, der im Weltkrieg zwei Söhne verloren hatte, schwer.
Da er das Urteil in einem Berufungsprozess rasch aufheben lassen wollte, ignorierte er auftretende gesundheitliche Beschwerden zu lang. Nachdem sich sein Zustand infolge einer erst spät erkannten Blinddarmentzündung stark verschlechtert hatte, verstarb er trotz Operation am Samstag, 28. Februar 1925, unerwartet im Alter von 54 Jahren.
Hunderttausende begleiten den Trauerzug
Die Reichsregierung widersprach dem Wunsch nach einer Aufbahrung und einer Trauerfeier für Ebert im Reichstag mit dem Argument der fehlenden staatsrechtlichen Verbindung des Amtes des Reichspräsidenten zum Reichstag.
Als Kompromiss machte der vom Reichspräsidentenpalais zum Potsdamer Bahnhof führende Trauerzug, den Hunderttausende begleiteten, am Mittwoch, 4. März 1925, vor dem Reichstagsgebäude halt, wo Reichstagspräsident Paul Löbe (SPD) den Verstorbenen in einer Ansprache würdigte. (pot/wd/21.02.2025)