Parlament

Bundestagspräsidentin Bas ernennt Uli Grötsch zum Polizeibeauftragten

Bärbel Bas und Uli Grötsch stehen vor einer EU- und Deutschlandfahne einander zugewandt

Bärbel Bas (rechts) überreicht Uli Grötsch (links) die Ernennungsurkunde (© DBT / photothek | Kira Hofmann)

Bundestagspräsidentin Bärbel Bas hat am Freitag, 15. März 2024, Uli Grötsch zum ersten Polizeibeauftragten des Bundes beim Deutschen Bundestag ernannt. Der bisherige bayerische SPD-Bundestagsabgeordnete aus dem Wahlkreis Weiden in der Oberpfalz war tags zuvor in geheimer Wahl auf Vorschlag der Koalitionsfraktionen von SPD, Bündnis 90/Die Grünen und FDP mit 416 Stimmen gewählt worden. 215 Abgeordnete stimmten gegen ihn, 38 enthielten sich. Für die Wahl war die absolute Mehrheit von 368 Stimmen der Mitglieder des Parlaments erforderlich. 

Mit der Ernennung beginnt Grötschs fünfjährige Amtszeit, für die er, so versicherte er es während der Beurkundung, sein Bestes geben werde. Es sei ihm eine Ehre, dieses Amt auszufüllen. Uli Grötsch gehörte dem Bundestag seit 2013 an und war vor seinem Abgeordnetenmandat 19 Jahre bayerischer Polizeibeamter. Vor der Annahme seines neuen Amtes legte er sein Abgeordnetenmandat vor der Bundestagspräsidentin nieder. Die Vereidigung des Polizeibeauftragten vor dem Plenum erfolgt zu Beginn der Plenarsitzung am Mittwoch, 20. März 2024, ab 13 Uhr.

Die Sitzung wird live im Parlamentsfernsehen und im Internet auf www.bundestag.de übertragen.

Hilfsorgan des Bundestages

Der Polizeibeauftragte wird vom Deutschen Bundestag als sein Hilfsorgan gewählt. Er ist in der Ausübung seines Amtes unabhängig und nur dem Gesetz unterworfen. Zu seinen Kernaufgaben gehört es, Eingaben von Bürgerinnen und Bürgern sowie von Beschäftigten der Polizeibehörden des Bundes über polizeiliches Fehlverhalten von Beschäftigten der Bundespolizei, des Bundeskriminalamtes und der Bundestagspolizei nachzugehen. Mit dem Amt wird erstmals eine unabhängige Stelle außerhalb der behördlichen Strukturen der Polizeien des Bundes eingerichtet, die Fehlverhalten beziehungsweise strukturelle Missstände weisungsungebunden untersucht und bewertet. Diese neue niedrigschwellige Möglichkeit schließt die Lücke zu bereits bestehenden behördeninternen Verwaltungsermittlungen, den Möglichkeiten des Disziplinar- und Arbeitsrechts und des Gerichtsweges.

Jährlich legt der Polizeibeauftragte dem Deutschen Bundestag und der Öffentlichkeit einen Bericht über die Ergebnisse seiner Tätigkeit vor. Der Polizeibeauftragte des Bundes wird aus eigener Initiative oder aufgrund von Eingaben von Beschäftigten der Polizeibehörden des Bundes oder von Bürgerinnen und Bürgern tätig. (eis/ste/15.03.2024)