Parlament wählt Uli Grötsch zum Polizeibeauftragten des Bundes beim Bundestag
Ohne vorherige Aussprache haben die Abgeordneten des Bundestages am Donnerstag, 14. März 2024, den Abgeordneten Uli Grötsch (SPD) zum ersten Polizeibeauftragten des Bundes beim Deutschen Bundestag gewählt. In geheimer Wahl mit verdeckten Stimmkarten wurde ein entsprechender Wahlvorschlag der Koalitionsfraktionen von SPD, Bündnis 90/Die Grünen und FDP (20/10626) mit 416 Stimmen gegen 215 Stimmen bei 38 Enthaltungen angenommen. Für die Wahl erforderlich war die absolute Mehrheit von 368 Stimmen der Mitglieder des Parlaments. Das neue Amt ist eine unabhängige Stelle außerhalb der behördlichen Strukturen der Polizeien des Bundes, bei der sowohl deren Beschäftigte als auch die Bürger mögliches Fehlverhalten von Angehörigen der genannten Polizeibehörden oder auch mögliche strukturelle Missstände anzeigen, untersuchen und bewerten lassen können. Der Polizeibeauftragte ist für eine fünfjährige Amtszeit gewählt. Eine einmalige Wiederwahl ist zulässig. Angesiedelt ist der Polizeibeauftragte beim Deutschen Bundestag.
Uli Grötsch war von 2013 bis 2024 Mitglied des Deutschen Bundestages und vor seinem Abgeordnetenmandat 19 Jahre bayerischer Polizeibeamter.
Vertrauensgremium
Darüber hinaus wählte der Bundestag neue Mitglieder in das Vertrauensgremium gemäß § 10a Absatz 2 der Bundeshaushaltsordnung. Ein entsprechender Wahlvorschlag der CDU/CSU-Fraktion (20/10403) wurde angenommen. Dabei entfielen auf den Abgeordneten Yannick Bury (CDU/CSU) 534 Ja-, 81-Nein-Stimmen und 49 Enthaltungen. Reinhard Brandl (CDU/CSU) konnte 527 Stimmen auf sich vereinigen. 91 Abgeordnete votierten gegen ihn, 50 enthielten sich. Aufgabe des Vertrauensgremiums ist es, die Wirtschaftspläne für die Nachrichtendienste zu billigen, die ihm vom Bundesfinanzministerium vorgelegt werden. Aus Gründen des Geheimschutzes kann der Bundestag die Bewilligung von Ausgaben, die nach diesen geheimzuhaltenden Wirtschaftsplänen bewirtschaftet werden, ausnahmsweise davon abhängig machen, dass die Wirtschaftspläne von diesem Vertrauensgremium, das aus Mitgliedern des Haushaltsausschusses besteht, gebilligt werden. Das Gremium teilt die Abschlussbeträge der Wirtschaftspläne dem Haushaltsausschuss rechtzeitig mit. Die Mitglieder sind zur strikten Geheimhaltung verpflichtet.
Gremium für die Schulden des Bundes
Das Plenum billigte zudem einen Unionsvorschlag zur Wahl eines Mitglieds des Gremiums gemäß § 3 des Bundesschuldenwesengesetzes (20/10404).Auf Christan Haase (CDU/CSU) entfielen 552 Ja-, 77 Nein-Stimmen und 41 Enthaltungen. Der Bundestag wählt für die Dauer einer Legislaturperiode ein Gremium, das vom Bundesfinanzministerium über alle Fragen des Schuldenwesens des Bundes unterrichtet wird. Dem Gremium dürfen nur Mitglieder des Haushaltsausschusses des Bundestages angehören. Sie sind zur Geheimhaltung verpflichtet.
Gremium „Sondervermögen Bundeswehr“
Der Bundestag wählte außerdem Franziska Hoppermann (CDU/CSU) zum Mitglieds des Gremiums gemäß § 5 Absatz 4 des Bundeswehrfinanzierungs- und Sondervermögensgesetzes. Ein entsprechender Wahlvorschlag (20/10405) wurde mit 550 Stimmen angenommen. 82 Abgeordnete votierten dagegen, 38 enthielten sich.
Das Gremium geht auf das vom Deutschen Bundestag eingerichtete Sondervermögen Bundeswehr (20/1409) zurück. Mit Hilfe des Sondervermögens sollen im mehrjährigen Durchschnitt von maximal fünf Jahren zwei Prozent des Bruttoinlandsprodukts auf Basis der aktuellen Regierungsprognose für Verteidigungsausgaben nach Nato-Kriterien bereitgestellt werden. Nach Verausgabung des Sondervermögens sollen aus dem Bundeshaushalt weiterhin die finanziellen Mittel bereitgestellt werden, um das Fähigkeitsprofil der Bundeswehr und den deutschen Beitrag zu den dann jeweils geltenden Nato-Fähigkeitszielen zu gewährleisten. (eis/14.03.2024)