Parlament

Regenbogenflagge weht erst­mals auf und vor dem Reichstags­gebäude

Eine regenbogenfarbene Flagge weht auf einem Turm.

Am 23. Juli 2022 wurde erstmals die Regenbogenflagge auf dem Südwestturm des Reichstagsgebäudes gehisst (© DBT/photothek/Leon Kügeler)

Anlässlich des Christopher-Street-Days (CSD) wurde am Samstag, 23. Juli 2022, erstmals die Regenbogenflagge auf und vor dem Reichstagsgebäude gehisst. Damit bringt der Bundestag seine Solidarität mit Menschen zum Ausdruck, die aufgrund ihrer sexuellen Identität diskriminiert werden. „Die Regenbogenflagge auf unserem Parlament – das bedeutet mir viel!“, sagt Bundestagspräsidentin Bärbel Bas anlässlich der historischen Beflaggung in ihrem Video-Grußwort. Gleiches gelte für den CSD, dem sie sich „eng verbunden“ fühlt. Seit Jahren nehme sie schon an der Parade in ihrer Heimatstadt Duisburg teil, so die Parlamentspräsidentin.

Der erstmaligen Beflaggung vorausgegangen war eine grundsätzliche Genehmigung der Bundesministerin des Inneren und für Heimat, Nancy Faeser (SPD), die Regenbogenflagge künftig zu bestimmten Anlässen an Dienstgebäuden des Bundes zu setzen. Der CSD gilt in Deutschland als Fest- und Protesttag für die Rechte von Schwulen, Lesben, Transsexuellen und Transgendern, Inter- und Bisexuellen. Er wird in mehreren großen Städten mit Paraden und Demonstrationszügen begangen.

Die Beflaggung beim Deutschen Bundestag

Die Beflaggung des Reichstagsgebäudes wird grundsätzlich durch eine Dienstanweisung geregelt. So ist jeder der vier Türme des Reichstagsgebäudes ständig beflaggt, der südöstliche Turm mit der Europaflagge und die drei anderen Türme mit der Bundesflagge. Zu bestimmten Anlässen wird nun künftig der südwestliche Turm des Reichstagsgebäudes mit der Regenbogenflagge beflaggt. Neben dem Tag der zentralen CSD-Parade in Berlin zählt hierzu etwa auch der Internationale Tag gegen Homo-, Bi-, Inter- und Transphobie (IDAHOBIT), der jährlich am 17. Mai begangen wird. Gehisst wird die Regenbogenflagge an solchen Tagen zudem vor den West- und Osteingängen des Reichstagsgebäudes. Dort wehen regulär die Bundes- und Europaflagge. Besucht ein ausländischer Gast das Parlament, weht dort auch die Flagge seines Landes.

Als eigenständiges Verfassungsorgan regelt der Deutsche Bundestag das Beflaggungswesen für den eigenen Bereich und in eigener Verantwortung. Aus diesem Grunde gibt es beim Deutschen Bundestag eine eigene Flaggenordnung. Diese orientiert sich aber grundsätzlich am Beflaggungserlass der Bundesregierung. Sie kann jedoch den Gegebenheiten des Deutschen Bundestages angepasst werden, zum Beispiel dann, wenn ein neues Gebäude in die Flaggenordnung aufgenommen wird. (ste/23.07.2022)