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Beflaggung beim Deutschen Bundestag


Auf welche Grundlagen und Vorschriften stützt sich die Beflaggung des Deutschen Bundestages?

  1. Grundgesetz: Im zweiten Absatz des Artikels 22 GG ist geregelt, dass die Bundesflagge schwarz-rot-gold ist.
  2. Anordnung über die deutschen Flaggen: Diese Anordnung regelt Näheres zur Form und Führung der deutschen Flaggen, zum Beispiel welches Größenverhältnis eine Flagge zu haben hat.
  3. Erlass der Bundesregierung über die Beflaggung der Dienstgebäude des Bundes: Grundsätzlich beruht die Beflaggung der Gebäude des Deutschen Bundestages auf dem Erlass der Bundesregierung, in welcher zum Beispiel Beflaggungszeiten und Reihenfolge der zu setzenden Flaggen geregelt sind.
  4. Flaggenordnung des Deutschen Bundestages: Als eigenständiges Verfassungsorgan regelt der Deutsche Bundestag das Beflaggungswesen für den eigenen Bereich und in eigener Verantwortung. Aus diesem Grunde gibt es beim Deutschen Bundestag eine eigene Flaggenordnung. Diese orientiert sich zwar grundsätzlich am Beflaggungserlass der Bundesregierung, kann jedoch den Gegebenheiten des Deutschen Bundestages angepasst werden, zum Beispiel dann, wenn ein neues Gebäude in die Flaggenordnung aufgenommen wird.

Kann eine „alte, benutzte“ Flagge des Deutschen Bundestages privat erworben werden?

Das bundestagsinterne Konzept zur Nutzung von Flaggen ist auf deren langfristige Verwendung bei gleichzeitiger Sicherstellung einer würdevollen Optik ausgelegt. So werden sämtliche Flaggen gereinigt, genäht und wieder verwendet. Da dies jedoch nur möglich ist, solange ein angemessenes Größenverhältnis des Flaggentuches gewahrt bleibt, werden die daraufhin ausgesonderten Flaggen grundsätzlich eingelagert. Einer Bitte um Abgabe einer Bundesflagge für private Zwecke kann daher nicht nachgekommen werden.

Es heißt im Grundgesetz, Artikel 22: Die Bundesflagge ist schwarz-rot-gold. Warum ist die Bundesflagge dann sichtbar schwarz-rot-gelb?

Der Beflaggungserlass der Bundesregierung sieht vor, dass Dienstgebäude der obersten Bundesbehörden ebenso wie Gebäude, in denen sich Räume einer solchen Dienststelle befinden, täglich beflaggt werden sollen. Ergänzend dazu ist in der Anordnung über die deutschen Flaggen geregelt, dass Dienstgebäude des Bundes mit der Bundesflagge, welche aus drei gleich breiten Querstreifen besteht, oben schwarz, in der Mitte rot, unten goldfarben, beflaggt werden. Die Farbe Gold wird dabei aus mehreren Gründen „imitiert“:

  • In der Praxis ist es üblich, Gold durch Gelb zu ersetzen, ebenso wie Silber durch Weiß. Gold und Gelb sowie Silber und Weiß sind in der Heraldik gleichbedeutend und gleichwertig.
  • Die Farbe „Gold“ gibt es nicht. Sie variiert einerseits je nach Zusammensetzung (Kupfergehalt etc.) und ist andererseits nicht druckbar. In der Praxis wird versucht, die Goldoptik durch Farbe umzusetzen. So entspricht zum Beispiel die für die Flaggen der Ecktürme des Reichstagsgebäudes verwendete „Goldfarbe“ der Farbnummer 1028 des RAL-Farbfächers und kommt nach langjähriger Erfahrung einem goldfarbenen Eindruck am nächsten.
  • Zu beachten ist weiterhin, dass immer auch die Lichtverhältnisse zu einer ungleichen Farbwahrnehmung je nach Wetterlage führen können.
  • Die Verwendung echter Goldfäden dürfte nicht nur aus finanziellen Gründen, sondern auch aus Gründen der Haltbarkeit nicht in Betracht kommen.

Wieso nutzt der Deutsche Bundestag nicht die Bundesdienstflagge mit Adler?

Im Beflaggungserlass der Bundesregierung wird die Verwendung der Bundesdienstflagge vorgeschrieben. Es handelt sich jedoch um einen Beflaggungserlass der Bundesregierung, der sich auf den eigenen Geschäftsbereich beschränkt und somit auch nur analog für die Beflaggung des Deutschen Bundestages angewendet wird. Da der Deutsche Bundestag keine Dienststelle des Bundes ist, regelt er als Verfassungsorgan das Beflaggungswesen für den eigenen Bereich und in eigener Verantwortung. Der verfassungsrechtlichen Rolle des Deutschen Bundestages als Vertretung des ganzen Volkes wird daher durch die Verwendung der schwarz-rot-goldenen Bundesflagge Rechnung getragen.

Wo hängen überall Flaggen und welche Maße haben diese?

Der Beflaggungserlass der Bundesregierung sieht vor, dass Dienstgebäude der obersten Bundesbehörden ebenso wie Gebäude, in denen sich Räume einer solchen Dienststelle befinden, täglich beflaggt werden sollen. Da sowohl alle Flaggen als auch die Fahne der Einheit nachts angestrahlt werden, sind die folgenden Dienstgebäude des Deutschen Bundestages ständig wie folgt beflaggt:

  • Eine Bundesflagge (2m x 4m) auf dem Gebäude „Unter den Linden 50“
  • Eine Bundesflagge (2m x 4m) auf dem Gebäude „Unter den Linden 71“
  • je eine Bundesflagge und eine Europaflagge (je 3m x 5m) vor den Eingängen Ost und West des Reichstagsgebäudes
  • je eine Bundesflagge (5m x 7m) auf drei Türmen des Reichstagsgebäudes
  • Eine Europaflagge (5m x 7m) auf einem Turm des Reichstagsgebäudes
  • Eine Bundesflagge (1,20m x 1,80m x 3m) am schräg stehenden Flaggenstock des Gebäudes „Neustädtische Kirchstraße 15“ (Sitz des Wehrbeauftragten des Deutschen Bundestages)
  • Eine Fahne der Einheit (6m x 10m) auf dem Platz der Republik am Reichstagsgebäude

Die Flaggen auf dem Reichstagsgebäude hängen auf Halbmast, aber die große Bundesflagge rechts vor dem Reichstagsgebäude nicht. Wie ist das zu erklären?

Gemäß des Abschnittes V der Flaggenordnung folgt der Deutsche Bundestag bei Trauerbeflaggung grundsätzlich den Regelungen in Ziffer II und III des Beflaggungserlasses der Bundesregierung. In der Flaggenordnung des Deutschen Bundestages ist darüber hinaus geregelt, dass am Todestag bzw. Tag der Kenntnis vom Ableben eines Mitgliedes des Deutschen Bundestages und am Tag des Nachrufes auf ein Mitglied des Deutschen Bundestages in der Plenarsitzung halbmast zu flaggen ist.

Die Fahne der Einheit auf dem Platz der Republik am Reichstagsgebäude bleibt wegen ihres besonderen Symbolcharakters von dieser Flaggenordnung ausgenommen und wird nur in besonders gelagerten Einzelfällen auf Halbmast gesetzt. So zum Beispiel zuletzt am 26. April 2002 aufgrund des folgenschweren Amoklaufs am Erfurter Gutenberg-Gymnasium.

Warum wehen ständig Flaggen auf allen Türmen des Reichstagsgebäudes?

Als eigenständiges Verfassungsorgan regelt der Deutsche Bundestag das Beflaggungswesen für den eigenen Bereich und in eigener Verantwortung. Ergänzend zum Beflaggungserlass der Bundesregierung (welcher vorsieht, dass Dienstgebäude der obersten Bundesbehörden ebenso wie Gebäude, in denen sich Räume einer solchen Dienststelle befinden, täglich beflaggt werden sollen) ist in der Flaggenordnung des Deutschen Bundestages unter anderem geregelt, dass alle Türme des Reichstagsgebäudes ständig zu beflaggen sind. Diese Regelung geht auf eine Entscheidung des Ältestenrates aus dem Jahre 1996 zurück, die wiederum auf einer mehrheitlichen Empfehlung der Baukommission des Deutschen Bundestages beruhte, welche historische Gründe für die Option einer Beflaggung der vier Ecktürme anführte.