Stimmzettel statt Stimmkarten
Bei namentlichen Abstimmungen im Deutschen Bundestag kann es vorkommen, dass aufgrund vieler Anträge mehrere Abstimmungen zum selben Tagesordnungspunkt abgehalten werden. In so einem Fall können sich die Fraktionen verabreden, Stimmzettel statt Stimmkarten zu verwenden, um die Stimmabgabe zu bündeln. Das spart Zeit, weil die Einzelabstimmungen für jeden Antrag entfallen. In der 17. Wahlperiode (2009 bis 2013) betraf dies fünf Abstimmungen und in der 18. Wahlperiode (2013 bis 2017) eine Abstimmun...