Im Kampfmodus gegen die Corona-Pandemie (2017 bis 2021)
Die Corona-Krise und der erstmalige Einzug der AfD in den Bundestag waren zwei Ereignisse, welche die 19. Wahlperiode des Deutschen Bundestages (2017-2021) stark gekennzeichnet haben. War es der Großen Koalition nach schwierigem Start zunächst gelungen, eine Reihe zentraler politischer Vorhaben ihres Koalitionsvertrags umzusetzen, dominierte bis zum Ende der Legislaturperiode insbesondere der Kampf gegen die Pandemie und ihre Folgen die gesetzgeberische Arbeit im Parlament.
AfD erstmals im Bundestag
Das Ergebnis der Bundestagswahl vom 24. September 2017 markiert eine Zäsur: Zum ersten Mal in der Geschichte der Bundesrepublik zog mit der AfD eine rechtspopulistische Partei in das deutsche Parlament ein und wurde mit 12,6 Prozent drittstärkste Kraft.
Zum ersten Mal waren damit auch sieben Parteien und sechs Fraktionen im Bundestag vertreten. Ein Novum, das Politikwissenschaftler als deutliches Zeichen für die weiter abnehmende Bindungskraft der alten Volksparteien CDU, CSU und SPD werteten.
Deutliche Verluste für Union und SPD
Die Union hatte zwar mit Bundeskanzlerin Dr. Angela Merkel (CDU) an der Spitze zum vierten Mal in Folge die Bundestagswahl gewonnen, jedoch mit deutlichem Verlust. CDU und CSU erreichten zusammen nur noch 32,9 Prozent der Stimmen. Vier Jahre zuvor war die Union auf 41,5 Prozent gekommen. Die SPD verlor dramatisch und fuhr mit 20,5 Prozent ihr schlechtestes Ergebnis seit 1949 ein.
Freuen konnte sich hingegen die FDP: Ihr gelang mit 10,7 Prozent nach vier Jahren die Rückkehr ins Parlament. Leicht verbessert hatten sich Die Linke, die auf 9,2 Prozent der Stimmen kam, und Bündnis 90/Die Grünen, die mit 8,9 Prozent der Stimmen allerdings die kleinste der Bundestagsfraktionen wurden.
Rekord-Bundestag: 709 Abgeordnete, 46 Überhang- und 65 Ausgleichsmandate
Insgesamt umfasste der 19. Bundestag 709 Abgeordnete – und war damit noch größer als der 13. Bundestag, der mit 672 Abgeordneten bislang das größte Plenum gehabt hatte. Verantwortlich für den neuen Rekord-Bundestag war das im Mai 2013 geänderte Wahlrecht, das vorsah, Überhangmandate durch weitere Mandate auszugleichen, um in der Sitzverteilung das Kräfteverhältnis bei den Zweitstimmen möglichst genau abzubilden.
So erhöhte sich die Zahl der regulären 598 Sitze nach der Wahl zum 19. Bundestag um 111: Davon waren 46 Überhangmandate, von denen 36 auf die CDU, sieben auf die CSU und drei auf die SPD entfielen. Kompensiert wurden diese Überhangmandate wiederum mit 65 Ausgleichsmandaten. Davon entfielen 19 Mandate auf die SPD, 15 auf die FDP, elf auf die AfD, zehn auf Die Linke und zehn auf Bündnis 90/Die Grünen.
Schäuble wurde Bundestagspräsident
In der konstituierenden Sitzung des Bundestages am 24. Oktober 2017 wurde der bisherige Bundesfinanzminister, Dr. Wolfgang Schäuble (CDU), zum neuen Bundestagspräsidenten gewählt. Zu seinen Stellvertretern bestimmte das Plenum Dr. Hans-Peter Friedrich (CSU), Thomas Oppermann (SPD), Wolfgang Kubicki (FDP), Petra Pau (Die Linke) und Claudia Roth (Bündnis 90/Die Grünen).
Der Kandidat der AfD-Fraktion, Albrecht Glaser, erhielt bei der Abstimmung nicht die erforderliche Mehrheit. So wie auch bei zwei späteren Wahlgängen. Auch alle fünf weiteren Kandidaten, die die AfD in den folgenden vier Jahren nominierte, lehnte der Bundestag ab.
AfD vier Jahre ohne Vizepräsident
Damit war die AfD als einzige Fraktion während der gesamten Legislaturperiode nicht im Präsidium des Bundestages vertreten. Es gebe keinen „Rechtsanspruch“, sondern nur eine „Verabredung“, dass jede Fraktion einen Abgeordneten vorschlagen könne, hatte Bundestagspräsident Schäuble 2018 erklärt. Vizepräsident werde nur, wer in geheimer Wahl die Stimmen der Mehrheit der Mitglieder des Bundestages erhalte. Wer sie nicht bekomme, werde eben nicht Vizepräsident, so Schäuble.
Dagegen protestierte die Partei zwar und versuchte, mit einem Eilantrag beim Bundesverfassungsgericht das Wahlverfahren ändern zu lassen. Doch letztlich erfolglos.
Raueres Klima im Parlament
Bundestagspräsident Schäuble hatte in seiner Antrittsrede die Abgeordneten zum sachlichen, gern auch emotionalen, aber fairen Streit aufgefordert: „Respekt füreinander haben, nicht jeden persönlichen Spielraum maximal ausnutzen, ein offenes Ohr haben für die Argumente des anderen, ihn anerkennen mit seiner anderen Meinung“, waren die Worte des CDU-Politikers. Es gehe darum, das „Vertrauen in das repräsentative Prinzip“ wieder zu stärken. Nichtsdestotrotz hat sich mit dem Einzug der AfD ins Parlament die politische Auseinandersetzung merklich verschärft.
Erstmalig in der Geschichte des Bundestages wurde der Vorsitzende eines Ausschusses abberufen: So geschehen im Fall des AfD-Abgeordneten Stephan Brandner, der unter anderem aufgrund seiner Äußerungen über den Kurznachrichtendienst Twitter nach dem Terroranschlag in Halle von den Mitgliedern des Rechtsausschusses abgewählt wurde. Rauer wurde der Ton auch in der Debatte: Die Zahl der erteilten Ordnungsrufe stieg in der 19. Wahlperiode auf 47 – ein neuer Höchststand seit der Wiedervereinigung. So viele Ordnungsmaßnahmen hatte es seit der 11. Wahlperiode (1987 bis 1990) nicht mehr gegeben.
Die längsten Koalitionsverhandlungen aller Zeiten
Mit einem Rekord hatte die Wahlperiode schon begonnen: Die Regierungsbildung gestaltete sich schwierig. Die SPD erteilte zunächst einer Wiederauflage der Großen Koalition eine Absage und strebte nach ihrem historischen Wahlverlust in die Opposition. CDU/CSU nahmen somit Sondierungsgespräche mit FDP und Grünen auf. Gut vier Wochen wurde verhandelt, letztlich erfolglos. FDP-Chef Christian Lindner erklärte die Gespräche über eine „Jamaika-Koalition“ am 19. November 2017 für gescheitert.
So war es schließlich doch die SPD, die – ermahnt von Bundespräsident Frank-Walter Steinmeier – in Koalitionsgespräche ging. Bis zur Regierungsbildung mussten sich die Wähler allerdings noch gedulden: Erst am 14. März konnten die Bundeskanzlerin und ihr Kabinett vereidigt werden. Damit dauerte es 172 Tage, doppelt so viele Tage wie 2013, vom Wahltag bis zur Vereidigung.
Koalitionsvertrag: Wohlstandsversprechen erneuern
Die neue Bundesregierung hatte sich unter dem Titel „Ein neuer Aufbruch für Europa. Eine neue Dynamik für Deutschland. Ein neuer Zusammenhalt für unser Land“ auf eine umfangreiche Arbeitsgrundlage geeinigt: 14 Kapitel und 175 Seiten umfasste der Koalitionsvertrag, der die Kernprojekte der gemeinsamen Arbeit festlegte. Im Mittelpunkt stehe die Aufgabe, „das Wohlstandsversprechen in Zeiten der Globalisierung und Digitalisierung zu erneuern“, so umriss die Regierungschefin Angela Merkel das Ziel ihres nunmehr vierten Kabinetts.
Die weitaus meisten Vorhaben wurden umgesetzt, auch wenn manch politischer Beobachter aufgrund des beschwerlichen Zusammenfindens der Koalitionspartner bereits mit einem vorzeitigen Ende der „GroKo“ rechnete.
Kohleausstieg, Kitausbau, ausländische Fachkräfte
Zu Unrecht: Gerade in der Anfangsphase zeigte sich die Große Koalition sehr produktiv. So wurde der Weg zum Kohleausstieg durch die Einsetzung einer Kohlekommission geebnet und nach langen Ringen ein Fachkräfteeinwanderungsgesetz beschlossen. Im Bereich der Familienpolitik investierte die Große Koalition mit dem „Gute-Kita-Gesetz“ und dem „Starke-Familien-Gesetz“ in den qualitativen Ausbau der Ganztagsbetreuung und eine bessere Teilhabe von Armut bedrohten Kindern.
Auch auf ein weiteres zentrales Anliegen der SPD, die Grundrente, konnten sich die Koalitionspartner nach langem Ringen schließlich einigen.
Corona-Hilfspaket in historischer Höhe
Mit dem Ausbruch der Corona-Pandemie begann auch für den Bundestag eine Phase des permanenten Ausnahmezustands, in der sogar eherne Regeln aufweichten: Um ein historisch hohes, 130 Millionen Euro umfassendes Rettungspaket zu finanzieren, wurde die in der Verfassung verankerte Schuldenbremse mit absoluter Mehrheit außer Kraft gesetzt und ein Nachtragshaushalt im Umfang von knapp 156 Milliarden Euro aufgelegt.
Ein außergewöhnlicher Schritt, verabschiedete sich der Bundestag damit doch von der „schwarzen Null“, jenem Prinzip, das die Haushaltspolitik des Bundes bis dato geprägt hatte.
Pflege, Klimaschutz, Lieferketten
Mit der Pflegereform und strengeren Vorschriften für die Fleischindustrie beschloss der Bundestag zudem Gesetze, die ohne die Erfahrungen in der Corona-Krise wohl nicht so rasch verwirklicht worden wären.
Länger hingegen dauerte die Umsetzung von Vorhaben wie dem Lieferkettengesetz, das – ebenso wie das nachgeschärfte Klimaschutzgesetz – erst kurz vor Ende der Wahlperiode verabschiedet werden konnte.
Nicht umgesetzt: Demokratieförderung, Tierwohllabel, Kinderrechte
Doch es gab auch Vorhaben, auf die sich die Koalition letztlich nicht einigen konnte: Dazu gehört etwa die lange geforderte Altersvorsorgepflicht für Selbstständige, das Gesetz zur Regulierung sachgrundlos befristeter Jobs oder die Reform des Arbeitszeitgesetzes.
Das geplante „Wehrhafte-Demokratie-Gesetz“, mit dem Initiativen gegen Rechtsextremismus finanziell besser abgesichert werden sollten, scheiterte ebenso wie das Vorhaben, Kinderrechte im Grundgesetz zu verankern oder den Begriff der „Rasse“ daraus zu streichen. Auch das Vorhaben eines staatlichen Tierwohllabels konnte die Große Koalition nicht mehr umsetzen.
Bilanz: 555 Gesetze, insgesamt über 32.000 Drucksachen
Insgesamt wurden in der 19. Wahlperiode – mit Stand vom 1. September 2021 – 870 Gesetzesvorhaben in den Bundestag eingebracht 487 davon von der Regierung, 66 vom Bundesrat und 317 aus den Fraktionen des Bundestages. Bis zur letzten Sitzungswoche verabschiedete der Bundestag 547 Gesetze, davon waren 443 Regierungsvorlagen.
In der vorherigen Wahlperiode hatte das Parlament 555 Gesetze verabschiedet. Erheblich angestiegen ist die Zahl der Drucksachen: Ihre Zahl erhöhte sich von rund 13.700 in der 18. Wahlperiode auf mehr als 32.000. Grund dafür war vor allem die größere Zahl von Fraktionen im Bundestag.
Bis zuletzt im Krisenmodus: Afghanistan, Fluthilfe, Corona
Wie sehr die Krisenbewältigung bis zuletzt immer wieder im Vordergrund der parlamentarischen Arbeit stand, zeigt auch eine der letzten Sitzungen des Bundestages in der 19. Wahlperiode: Mitten in der parlamentarischen Sommerpause und nur knapp vier Wochen vor der Bundestagswahl kam das Parlament am 25. August 2021 zusammen, um sich mit der Bewältigung von gleich drei Krisen zu befassen. Nach fast zwanzig Jahren endete der Einsatz der Bundeswehr in Afghanistan – allerdings unerwartet dramatisch mit der Rettung afghanischer Ortskräfte und anderer Schutzbedürftiger nach der Machtübernahme der Taliban. Der Bundestag hatte nachträglich das Mandat für die Evakuierungsmission zu beschließen.
Außerdem galt es, nach der verheerenden Flut in Teilen Westdeutschlands Mitte Juli 2021 über die Einrichtung eines 30 Milliarden schweren Aufbaufonds für Opfer des Hochwassers sowie über die – insgesamt fünfte – Verlängerung der „Feststellung der epidemischen Lage nationaler Tragweite“ zu entscheiden. (sas/07.10.2021)