15.04.2024
Inneres und Heimat — Antwort — hib 240/2024
Verlust der deutschen Staatsangehörigkeit
Berlin: (hib/STO) Fallzahlen aus den vergangenen Jahren zum Verlust der deutschen Staatsangehörigkeit aus unterschiedlichen Gründen listet die Bundesregierung in ihrer Antwort (20/10930) auf eine Kleine Anfrage der AfD-Fraktion (20/10809) auf. Wie daraus unter anderem hervorgeht, ist der Bundesregierung bisher kein Fall bekannt, in dem der Verlust der deutschen Staatsangehörigkeit durch eine konkrete Beteiligung an Kampfhandlungen einer terroristischen Vereinigung im Ausland festgestellt wurde.