Ausschuss für Änderung des Energiewirtschaftsrechts
Berlin: (hib/MIS) Der Ausschuss für Klimaschutz und Energie hat am Mittwoch dem Entwurf der Bundesregierung eines Dritten Gesetzes zur Änderung des Energiewirtschaftsgesetzes (20/10014) in geänderter Fassung zugestimmt. Für den Gesetzentwurf stimmten die Koalitionsfraktionen von SPD, Bündnis90/Die Grünen und die FDP, dagegen votierten die CDU/CSU-Fraktion und die Gruppe Die Linke.
Mit dem Gesetzentwurf will die Regierung einen Rechtsrahmen für die Finanzierung und Entwicklung einer nationalen Wasserstoffinfrastruktur schaffen. Damit solle künftig die Versorgungssicherheit gewährleistet werden und Schritte hin zu sauberer, bezahlbarer und sicherer Energie gemacht werden, heißt es in dem Entwurf. Dafür ist es laut Regierung erforderlich, auf die vorhandenen privatwirtschaftlichen Strukturen aufzubauen, um das Know-how und Fachkräftepotenzial umgehend und bestmöglich nutzen zu können. Insbesondere solle damit ein hoher Anteil von gegenüber dem Neubau deutlich effizienteren Umstellungen vorhandener (Gas-) Leitungsinfrastruktur ermöglicht werden, um die Investitionskosten der Wasserstoffinfrastruktur möglichst gering zu halten.
Die nachträglichen Änderungen sollen unter anderem mögliche Bilanzierungsschwierigkeiten der Kreditanstalt für Wiederaufbau(KfW) vermeiden, etwaigen beihilferechtliche Problemen vorbauen, Bürokratie abbauen und dafür sorgen, dass die Pläne zur Wärmewende und die Systementwicklungsstrategie bei allen Schritten mitberücksichtigt werden.
Der Gesetzentwurf soll am Freitag in zweiter und dritter Lesung im Bundestag beraten werden.