Ertüchtigung des Gesundheitssystems im Kriegsfall
Berlin: (hib/PK) Mit der Ertüchtigung des Gesundheitssystems im Kriegsfall hat sich der Gesundheitsausschuss in einem Fachgespräch befasst. Es ging dabei konkret um den Sanitätsdienst der Bundeswehr. Dazu äußerten sich am Mittwoch verschiedene Experten der Bundeswehr, der Katastrophenforschung und der Krankenhausmedizin.
Generalstabsarzt Norbert Weller verdeutlichte die Herausforderungen einer Patientenversorgung im Kriegsfall, die nicht mit der zivilen Versorgung von Patienten zu vergleichen sei. Im Kriegsfall müsse mit mehreren Hundert Verletzten pro Tag gerechnet werden. In den europäischen Gesundheitssystemen werde den Anforderungen an den möglichen Verteidigungsfall bisher aber wenig Bedeutung beigemessen.
Der Intensivmediziner Christian Karagiannidis von der Universität Witten/Herdecke sagte, die strikte Trennung zwischen dem zivilen und militärischen Sanitätsbereich sei ein Nachteil. Die beiden Sektoren müssten aneinander angenähert werden. So wie die Bundeswehr in der Corona-Pandemie den Öffentlichen Gesundheitsdienst (ÖGD) unterstützt habe, müssten die zivilen Krankenhäuser die Bundeswehr unterstützen, egal in welchem Krisenfall. Dazu seien dringend eine gesetzliche Regelung und eine zentrale Koordination nötig.
Martin Voss von der Katastrophenforschungsstelle (KFS) Berlin erläuterte das Ausmaß einer denkbaren Krise und nannte Cyberangriffe, Sabotage, die Unterbrechung von Warenströmen, Angriffe auf die Kritische Infrastruktur sowie die Beeinflussung der gesellschaftlichen Stimmungslage mittels Fehlinformationen. So könne die Leistungsfähigkeit des Gesundheitswesens maßgeblich eingeschränkt werden, noch bevor ein Aggressor zu identifizieren sei. Mit Angriffen auf das Gesundheitssystem lasse sich der Durchhaltewillen der Bevölkerung brechen, warnte Voss. Nötig sei unter anderem eine Befähigung der Bevölkerung zum Selbstschutz wie zur Fremdhilfe.
Ute Rippel-Lau von der Organisation der Ärzte für die Verhütung des Atomkrieges - Ärzte in sozialer Verantwortung (IPPNW) warnte vor den dramatischen Folgen eines Einsatzes von Massenvernichtungswaffen. Die eigentliche Zeitenwende, die das medizinisches Handeln bis heute herausfordere, sei der 6. August 1945 gewesen mit dem Abwurf der Atombombe über Hiroshima. Im geplanten Gesundheitssicherstellungsgesetz solle es regelmäßige Notfallübungen geben. Es bleibe jedoch eine fatale Illusion, man könne die katastrophalen Folgen eines Nuklearwaffeneinsatzes auf diese Weise handhabbar machen.