CDU/CSU legt Forderungskatalog zur Migrationspolitik vor
Berlin: (hib/STO) „Länder und Kommunen in der Migrationskrise nicht im Stich lassen - Bund muss Vereinbarungen mit den Ländern umsetzen“ lautet der Titel eines Antrags der CDU/CSU-Fraktion (20/10611), der am Freitag erstmals auf der Tagesordnung des Bundestagsplenums steht. Darin fordert die Fraktion die Bundesregierung auf, die migrationspolitischen Beschlüsse aus der Besprechung von Bundeskanzler Olaf Scholz (SPD) mit den Regierungschefs der Länder vom 6. November 2023 vollständig umzusetzen.
Insbesondere soll sich die Bundesregierung danach für einen wirksamen Schutz der Außengrenzen der Europäischen Union die EU-Grenzschutzagentur Frontex operativ stärken und sich mit Einsatzkräften an der Unterstützung der besonders betroffenen Außengrenzstaaten beteiligen. Ferner soll sie sich dem Antrag zufolge auf europäischer Ebene dafür einzusetzen, dass die EU-Staaten mit Außengrenzen ihre Zuständigkeit für die Registrierung von irregulär Einreisenden und Schutzsuchenden auch tatsächlich wahrnehmen, dass die Verantwortung innerhalb der EU solidarisch verteilt wird und dass funktionierende Regelungen nach dem Dublin-Verfahren etabliert werden.
Zugleich wird die Bundesregierung in der Vorlage aufgefordert, weitere Migrationsabkommen „auf höchster Ebene intensiv voranzutreiben, damit die Herkunftsländer bei der Rückübernahme ihrer Staatsangehörigen besser kooperieren“. Dabei sollen die Herkunftsländer mit den höchsten Asylzugängen und niedrigen Schutzquoten wie beispielsweise die Türkei und der Irak nach dem Willen der Fraktion priorisiert werden. Die „wirksame Fortsetzung und Umsetzung des EU-Türkei-Abkommens“ will sie zur Chefsache des Bundeskanzlers gemacht haben.
Daneben plädiert die Fraktion dafür, die Binnengrenzkontrollen an den Landesgrenzen zu Österreich, zur Schweiz, zur Tschechischen Republik und zu Polen aufrechtzuerhalten, bis der Schutz der EU-Außengrenze funktioniert. Auch fordert sie die Bundesregierung auf, rechtliche Klarstellungen vorzunehmen beziehungsweise auf europäischer Ebene anzustoßen, „dass Personen, die bereits in anderen Mitgliedstaaten einen Asylantrag gestellt haben und entsprechend registriert worden sind, und solche Personen, die bereits einen Asylantrag gestellt und eine Ablehnung erhalten haben, bei eigenmächtiger Weiterreise innerhalb der EU an den Binnengrenzen zurückgewiesen werden können“.
Den Familiennachzug zu subsidiär Schutzberechtigten soll die Bundesregierung laut Antrag aussetzen und gesetzliche Regelungen aufheben, die Abschiebungsmaßnahmen verhindern oder erschweren. Insbesondere sei die verpflichtende Bestellung eines Anwalts bei der Anordnung von Abschiebungshaft und Ausreisegewahrsam, die mit dem sogenannten Rückführungsverbesserungsgesetz eingeführt wurde, wieder abzuschaffen.
Darüber hinaus dringt sie auf die Einstellung aller Bundesaufnahmeprogramme. Auch das Bundesaufnahmeprogramm Afghanistan sei umgehend einzustellen, „soweit es über die Aufnahme von Ortskräften hinausgeht, die in Afghanistan für Deutschland tätig waren und denen dort deshalb Verfolgung oder Repressionen droht“.
Ferner will die Fraktion die Anreize für eine Sekundärmigration nach Deutschland senken sehen, indem die Sozialstandards in der EU für Asylbewerber und Schutzberechtigte unter Berücksichtigung der Kaufkraft der Mitgliedstaaten einander angenähert werden. Dabei spricht sie sich für eine Klarstellung im europäischen Recht aus, dass Sozialleistungen - auch nach Abschluss des Asylverfahrens - nur im zuständigen Mitgliedstaat bezogen werden können.
Des Weiteren möchte sie unter anderem eine Erweiterung der Liste asylrechtlich sicherer Herkunftsstaaten um Indien sowie Tunesien, Marokko und Algerien und setzt sich dafür ein, die Erteilung von Visa für den Schengenraum auch an die Bereitschaft eines Staates zu knüpfen, seine Staatsbürger im Rahmen einer Rückführung wieder aufzunehmen.