Fördergelder für die Erforschung von Long-/Post-Covid
Berlin: (hib/PK) Die Bundesregierung sieht im Long-/Post-Covid-Syndrom eine große gesellschaftliche und gesundheitspolitische Herausforderung. Die Erkrankung belaste die Betroffenen und deren Angehörige stark, heißt es in der Antwort (20/10544) der Bundesregierung auf eine Große Anfrage (20/8846) der Unionsfraktion.
Post-infektiöse Krankheitsbilder seien im Zusammenhang mit anderen Erregern schon länger bekannt, Ursachen und Entstehung seien jedoch noch unzureichend verstanden. Die Symptome von Long-/Post-Covid seien heterogen, die individuellen Ausprägungen des Krankheitsbildes seien unterschiedlich und zum Teil gravierend. Dies gelte besonders dann, wenn sich eine Myalgische Enzephalomyelitis/ Chronisches Fatigue-Syndrom (ME/CFS) ausbilde, heißt es in der Antwort weiter.
Um die Erkrankung besser zu verstehen, soll die Forschung dazu intensiviert werden. Die Forschungsförderung in dem Bereich habe für die Bundesregierung hohe Priorität, heißt es in der Antwort. Das Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) fördere die Forschung zum Themenbereich Long-/Post-Covid und ME/CFS durch gezielte Projektförderung. Inhaltlich umfasse die Förderung eine große Bandbreite: von der Erforschung der Krankheitsmechanismen über die Diagnostik und Therapieentwicklung bis hin zur Versorgungsforschung.
Für die sechs bislang gestarteten Förderaktivitäten des BMBF im Bereich Long-/Post-Covid und ME/ CFS ergebe sich derzeit ein Fördervolumen von bis zu 59,5 Millionen Euro. Zusammen mit dem Vorhaben zur Aufklärung der immunologischen Pathomechanismen des postinfektiösen Chronischen Fatigue Syndroms (ME/CFS) ergebe sich ein Förderbetrag von insgesamt 61,7 Millionen Euro.
Das Bundesgesundheitsministerium fördert den Angaben zufolge Projekte der versorgungsnahen Forschung. Dafür stünden in den Jahren 2024 bis 2028 Mittel in Höhe von bis zu 81 Millionen Euro zur Verfügung. Darüber hinaus sei geplant, Initiativen zur Verbesserung der Versorgung von an Long-/Post-Covid erkrankten Kindern und Jugendlichen mit bis zu 52 Millionen Euro zu fördern, vorbehaltlich der Freigabe der Haushaltsmittel.