28.02.2024 Verkehr — Antwort — hib 120/2024

Wiederaufnahme von Bahnstrecken in Mecklenburg-Vorpommern

Berlin: (hib/HAU) Seit 1994 sind für die Reaktivierung, den Neubau und den Ausbau von Schienenstrecken 71 Millionen Euro an Bundesfinanzhilfen gemäß dem GVFG-Bundesprogramm (Gemeindeverkehrsfinanzierungsgesetz) nach Mecklenburg-Vorpommern geflossen. Das geht aus der Antwort der Bundesregierung (20/10451) auf eine Kleine Anfrage der CDU/CSU-Fraktion (20/10017) hervor.

Aktuell sind den Angaben zufolge 66 Prozent der Streckenkilometer in Mecklenburg-Vorpommern elektrifiziert, heißt es in der Antwort. Die Elektrifizierung Lübeck - Schwerin inklusive der neuen Verbindungskurve in Bad Kleinen (57 km davon in Mecklenburg-Vorpommern) sei in Planung. Damit werde die Elektrifizierungsquote bis 2030 auf etwa 71 Prozent der Streckenkilometer im Netz der DB AG in Mecklenburg-Vorpommern steigen.

Für die Umsetzung des Bedarfsplans Schiene in Mecklenburg-Vorpommern sind laut Bundesregierung für die Jahre 2024 bis 2027 folgende Mittel geplant: 2024: 4,9 Millionen Euro, 2025: 18,9 Millionen Euro, 2026: 25,9 Millionen Euro und 2027: 30,3 Millionen Euro.

Auf vier stillgelegten bundeseigenen Strecken oder Strecken mit Bundesanteilen in Mecklenburg-Vorpommern sind nach Kenntnis der Bundesregierung Bemühungen des Landes, von Landkreisen oder Kommunen vorhanden, den Zugverkehr wieder aufzunehmen. Der Antwort zufolge handelt es sich dabei um die Strecken Güstrow - Pritzwalk - Neustadt (Dosse), Hagenow - Wittenburg - Zarrentin (Kaiserbahn), (Velgast -) Barth - Prerow (Darßbahn) und Ducherow - Usedom - Seebad Heringsdorf/Swinoujscie (Südanbindung Usedom).

Bei der Reaktivierung stillgelegter Strecken handle es sich im Wesentlichen um Strecken, auf denen ausschließlich oder überwiegend Schienenpersonennahverkehr (SPNV) betrieben werden soll, schreibt die Regierung. Zuständig für den Öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV) seien die Länder und Kommunen sowie die von ihnen benannten Aufgabenträger. Dies umfasse Planung, Organisation und Finanzierung des ÖPNV und beinhalte auch die Ausgestaltung des SPNV. „Daher liegt auch die Prüfung und Entscheidung über Verkehrsangebote, die die Wiederinbetriebnahme von Schienenstrecken rechtfertigen würden, in der Zuständigkeit der für den ÖPNV zuständigen Länder und Aufgabenträger“, heißt es in der Antwort. Die Bundesregierung befürworte grundsätzlich die Wiederinbetriebnahme von Eisenbahnstrecken für den Personennahverkehr und biete dabei unterschiedliche Möglichkeiten zur finanziellen Unterstützung der Länder und Kommunen, unter anderem mit Mitteln nach dem GVFG.

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