Asylerstanträge türkischer Staatsangehöriger
Berlin: (hib/STO) Die Zahl der Asylerstanträge türkischer Staatsangehöriger ist laut Bundesregierung von knapp 7.100 im Jahr 2021 über gut 23.900 im Folgejahr auf fast 61.200 im Jahr 2023 gestiegen. Wie aus der Antwort der Bundesregierung (20/10297) auf eine Kleine Anfrage der CDU/CSU-Fraktion (20/10169) weiter hervorgeht, stieg die Zahl der Erstanträge türkischer Asylbewerber mit kurdischer Volkszugehörigkeit von 3.878 im Jahr 2021 über 19.500 im Jahr 2022 auf 51.407 im vergangenen Jahr, während die Zahl der Erstanträge türkischer Asylbewerber mit türkischer Volkszugehörigkeit im Jahr 2023 bei 8.391 lag nach 3.820 im Vorjahr und 2.885 im Jahr 2021. Dabei beruhen die Angaben zur Volkszugehörigkeit laut Vorlage auf freiwilligen Angaben der Antragsteller im Rahmen des Asylverfahrens.
Insgesamt lebten Ende vergangenen Jahres ausweislich des Ausländerzentralregisters (AZR) knapp 1,55 Millionen türkische Staatsangehörige in der Bundesrepublik, wie die Bundesregierung weiter ausführt. Dabei werden der Antwort zufolge im AZR nur Daten von ausländischen Staatsangehörigen erfasst, nicht aber Daten zu deutschen Staatsangehörigen, die noch eine oder mehrere weitere Staatsangehörigkeiten besitzen. Ausreisepflichtig waren laut Bundesregierung ausweislich des AZR zum Stichtag 31. Dezember 2023 insgesamt gut 13.500 türkische Staatsangehörige, von denen mehr als 10.700 eine Duldung hatten.