17.01.2024 Recht — Antwort — hib 31/2024

Kein Zeugnisverweigerungsrecht für Sozialarbeiter

Berlin: (hib/SCR) Die Bundesregierung steht einem Zeugnisverweigerungsrecht für Sozialarbeiterinnen und Sozialarbeit ablehnend gegenüber. In einer Antwort (20/9918) auf eine Kleine Anfrage der inzwischen aufgelösten Fraktion Die Linke (20/9614) verweist sie darauf, dass das Bundesverfassungsgericht „wiederholt das verfassungsrechtliche Gebot einer effektiven Strafverfolgung hervorgehoben und das Interesse an einer möglichst vollständigen Wahrheitsermittlung im Strafverfahren betont“ habe.

Daraus folge, „dass zur Erhaltung einer funktionstüchtigen Rechtspflege der Kreis der Zeugnisverweigerungsberechtigten auf das unbedingt erforderliche Maß begrenzt werden muss“, heißt es in der Antwort weiter. Die Einräumung eines Zeugnisverweigerungsrechts aus beruflichen Gründen bedürfe daher einer besonderen Legitimation und komme nur in Betracht, wenn besonders wichtige Interessen vorliegen. Die Tätigkeit von Sozialarbeiterinnen und Sozialarbeitern, darunter auch Mitarbeitenden in Fanprojekten, entspreche nicht dem der Strafprozessordnung zugrundeliegenden Verständnis von Berufsgeheimnisträgern.

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