Expertenrat kritisiert Klimaschutzprogramm der Regierung
Berlin: (hib/MIS) Der Expertenrat für Klimafragen ist zu dem Ergebnis gekommen, dass das von der Bundesregierung vorgelegte Klimaschutzprogramm 2023 nicht die Anforderung des Bundes-Klimaschutzgesetzes an ein Klimaschutzprogramm erfüllt. In der Unterrichtung des Expertenrats (20/9605) heißt es dazu: „Mit dem Klimaschutzprogramm 2023 hat die Bundesregierung ein umfangreiches Programm von rund 130 Maßnahmen vorgeschlagen. Sie geht davon aus, dass mit der konsequenten Umsetzung dieses Programms die Lücke zur Erreichung der Ziele nach Bundes-Klimaschutzgesetz reduziert werden kann. Trotzdem verbleibt eine substanzielle Zielerreichungslücke von deutlich mehr als 200 Megatonnen t CO2-Äquivalent.“
Für die Überprüfung der tatsächlichen Realisierung der anvisierten Minderungsmengen wäre ein systematisches Monitoring wichtig, so der Expertenrat. Es fehle zudem ein genauer Zeitplan für die Umsetzung von relevanten sektorenübergreifenden Maßnahmen des Klimaschutzprogramms 2023.
Der Expertenrat konstatiert zudem, dass sich aus dem Bundes-Klimaschutzgesetz unmittelbarer Handlungsbedarf für die Bundesregierung über das Klimaschutzprogramm 2023 und die begleitenden Studienunterlagen hinaus ergibt. Aufgrund der weiterhin zu erwartenden, substanziellen Zielverfehlung ergebe sich ein entsprechender Handlungsbedarf in den betroffenen Sektoren zudem aus den europäischen Vorgaben zur Lastenteilung, insbesondere sofern Deutschland Strafzahlungen in erheblicher Höhe oder den Ankauf von Emissionszuweisungen vermeiden möchte.
Aus Sicht des Expertenrats ist für die Schließung der Zielerreichungslücke ein zusammenhängendes, in sich schlüssiges und konsistentes Gesamtkonzept erforderlich. Dafür brauche es einen übergreifenden Maßnahmenrahmen, der alle Handlungsfelder gleichermaßen und konsequent adressiert. Ein solches Gesamtkonzept sollte die genannten Herausforderungen offen und transparent ansprechen und eventuelle Zielkonflikte gegeneinander abwägen.