AfD: Härtere Strafen für Wiederholungstäter
Berlin: (hib/SCR) Die AfD-Fraktion hat den „Entwurf eines Gesetzes zur Rückfallprävention durch Strafverschärfung bei Wiederholungstätern“ (20/9392) vorgelegt. Ziel der Vorlage ist demnach, die Strafzumessung bei Wiederholungstätern zu verschärfen. Die Fraktion führt zur Begründung aus, dass die „wiederholte Begehung von Straftaten durch ein und denselben Täter [...] bei Strafdelikten, die besonders schützenswerte Rechtsgüter wie das Leben, die körperliche Unversehrtheit, die persönliche Freiheit, Sachen von bedeutendem Wert oder die sexuelle Selbstbestimmung betreffen und daneben auch bei vermeintlichen Bagatelldelikten seit jeher eine enorme soziale Sprengkraft [entfaltet]“. Der Entwurf „unternimmt den Versuch, durch ein gestuftes System, das sowohl Bagatelldelikte, als auch schwere und besonders schwere Rückfalltaten berücksichtigt, eine sachgerechte Antwort hinsichtlich der Ausschöpfung und in bestimmten Fällen gar einer Erhöhung des Strafrahmens zu geben, welche die Judikative in derlei Fällen dazu bewegt, höhere Freiheitsstrafen zu verhängen und den durch rückfällige Straftäter entstehenden sozialen Schaden abzuwenden“, heißt es weiter. Dazu soll im Strafgesetzbuch sowie im Jugendgerichtsgesetz jeweils ein Paragraf zur Strafschärfung eingefügt werden.