Union will Antisemitismus, Terror und Hetze stärker bekämpfen
Berlin: (hib/MWO) Die CDU/CSU-Fraktion hat den Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Strafgesetzbuches (StGB) zur Bekämpfung von Antisemitismus, Terror, Hass und Hetze vorgelegt (20/9310). Sie reagiert damit der Vorlage zufolge auf den Anschlag der palästinensischen Terrororganisation Hamas in Israel am 7. Oktober 2023, der die Bedrohungslage für jüdische Bürger auch in Deutschland verschärfe. Es sei unerträglich und nicht hinnehmbar, dass der Hamas-Terrorismus und Antisemitismus bejubelt und propagiert, auf Demonstrationen das Existenzrecht Israels öffentlich geleugnet beziehungsweise zur Zerstörung des Staates Israel aufgerufen wird. Der versuchte Brandanschlag auf eine Synagoge in Berlin in der Nacht zum 18. Oktober 2023 sei ein Alarmsignal für die Demokratie.
Weiter heißt es, der Schutz jüdischen Lebens sei Staatsaufgabe und unverhandelbar. Juden müssten sich in Deutschland sicher fühlen können. Darüber hinaus schädigten derartige Taten den Zusammenhalt der Gemeinschaft und gefährdeten die Stabilität der Gesellschaft insgesamt. Der Staat sei hier daher in besonderem Maße zum Handeln aufgerufen.
Wie die Fraktion schreibt, weist das StGB Schutzlücken auf und trägt der gesamtgesellschaftlichen wie auch forensischen Bedeutung, die antisemitisch motivierten Taten zukommt, bislang nicht ausreichend Rechnung. Ziel des Gesetzentwurfs sei, die bestehenden Tatbestände noch deutlicher als bisher auf die vielen Fälle von Antisemitismus auszurichten - durch Schließung von Schutzlücken, aber auch durch verschärfte Strafandrohungen.
Im Einzelnen handele es sich hierbei um Landfriedensbruch, Sympathiewerbung und Volksverhetzung. Nach dem Entwurf sollen die Schutzlücken beim Landfriedensbruch geschlossen und der bisherigen Strafrahmen erhöht und die Strafbarkeit der sogenannten Sympathiewerbung im Rahmen von Paragraf 129 Absatz 1 und Paragraf 129a Absatz 5 Satz 2 StGB wiederhergestellt werden. Bei der Volksverhetzung (Strafbarkeit für das Leugnen des Existenzrechts des Staates Israel und für den Aufruf zur Beseitigung des Staates Israel) sollen die Schutzlücken ebenfalls geschlossen und der Strafrahmen der Volksverhetzung durch Einführung eines besonders schweren Falls erhöht werden.
Der Bundestag berät am Freitag, 17.November 2023, in erster Lesung über die Vorlage zusammen mit einem zweiten Gesetzentwurf der Unionsfraktion zur Beendigung des Aufenthalts und Verhinderung der Einbürgerung antisemitischer Ausländer (20/9311).