Länder kritisieren Bürokratie bei Investitionsprämie
Berlin: (hib/BAL) Der Bundesrat übt umfassende Kritik am von der Bundesregierung eingebrachten Entwurf des Wachstumschancengesetzes (20/8628). Das geht aus seiner Stellungnahme hervor, die die Bundesregierung dem Bundestag als Unterrichtung (20/9006) zugeleitet hat. Insbesondere bemängelt der Bundesrat, dass Länder und Kommunen 4,4 von 7 Milliarden Euro steuerlichen Mindereinnahmen pro Jahr schultern sollen.
Angesichts der angespannten wirtschaftlichen und haushaltspolitischen Lage in den Ländern und Kommunen sei zu befürchten, dass diese „neue Schulden aufnehmen, Steuern anheben oder Investitionen kürzen müssen, um die steuerlichen Entlastungsmaßnahmen des Wachstumschancengesetzes zu finanzieren“, warnt die Länderkammer in ihrer Stellungnahme und schlussfolgert: „In diesem Fall würde die beabsichtigte Entlastungswirkung für die Wirtschaft durch die unausgewogene fiskalische Lastenverteilung des Gesetzes konterkariert.“
Die Länder fürchten aber nicht nur sinkende Steuereinnahmen, sondern auch einen hohen Verwaltungsaufwand infolge des Gesetzes, insbesondere mit Blick auf die vorgesehene Investitionsprämie. Im Vergleich zur ursprünglich diskutierten steuerlichen „Superabschreibung“ für Investitionen in den Klimaschutz habe die Prämie zwar den Vorteil, dass auch Unternehmen profitieren könnten, die aktuell Verluste erleiden, was bei einer klassischen steuerlichen Begünstigung nicht der Fall wäre, gesteht der Bundesrat zu.
„Nachteilig ist jedoch, dass eine Prämienlösung von Natur aus bürokratischer ist als eine Abschreibungslösung und die im vorliegenden Gesetzentwurf vorgesehene Lösung dazu noch besonders bürokratisch ausgestaltet ist“, heißt es in der Stellungnahme. Generell sei es „nicht sachgerecht, die als reine Zuschussförderung ausgestaltete Klimaschutz-Investitionsprämie im Steuerrecht zu verorten und damit Prüfung, Festsetzung sowie Auszahlung in die Hand der Finanzämter zu legen“. Die Länder fürchten eine hohe administrative Belastung der Finanzämter.
Das Wachstumschancengesetz steht am Mittwochmorgen auf der Tagesordnung des Finanzausschusses. Am vergangenen Montag hat der Ausschuss bereits zwei öffentliche Anhörungen zu dem umfangreichen Gesetzentwurf durchgeführt.
Link zur öffentlichen Anhörung zu Maßnahmen des Gesetzentwurfs zur Unternehmensbesteuerung: https://www.bundestag.de/ausschuesse/a07_finanzen/Anhoerungen/974190-974190
Link zur öffentlichen Anhörung zu Maßnahmen des Gesetzentwurfs, die nicht die Unternehmensbesteuerung betreffen: https://www.bundestag.de/resource/blob/974320/f114c1ecc746bab29cd77ea9f6b32c5b/TO-data.pdf