21.06.2023 Ernährung und Landwirtschaft — Ausschuss — hib 464/2023

Linken-Antrag zu bundeseigenen Agrarflächen abgelehnt

Berlin: (hib/NKI) Der Ausschuss für Ernährung und Landwirtschaft hat den Vorschlag der Fraktion Die Linke abgelehnt, die Restbestände an Agrarflächen in Ostdeutschland, die sich noch im Bestand der bundeseigenen Bodenverwertungs- und Verwaltungsgesellschaft (BVVG) befinden, nicht mehr zu verkaufen, sondern unter Auflagen zu verpachten. In der Sitzung am Mittwochvormittag stimmten alle anderen Fraktionen gegen den Antrag (20/6548) mit dem Titel „Das Erbe der demokratischen Bodenreform verteidigen, Flächen gemeinwohlorientiert verpachten“.

Die Fraktion Die Linke hatte darin gefordert, bei der Vergabe der BVVG-Restflächen eine regionale Verankerung des Betriebs und Ortsansässigkeit des Bewerbers vorzuschreiben und die Fläche für Existenzgründungen von Junglandwirten zu vergeben. Zudem solle der BVVG-Bestand dazu beitragen, die Schaffung und Erhaltung von Arbeitsplätzen im ländlichen Raum zu gewährleisten und genossenschaftliche oder ähnliche solidarische Rechtsformen zu stärken. Keine Verpachtung sollte es an Nichtlandwirte, Unternehmensgruppen oder Holdinggesellschaften und an Mitglieder von rechtsextremistischen Organisationen geben.

Bereits am 27. April 2023 wurde der Antrag im Bundestag debattiert, vor allem die Mitglieder aus den Fraktionen der CDU/CSU und der FDP verwiesen kritisch die geschichtliche Dimension der Bodenreform in der Sowjetischen Besatzungszone nach 1945.

Die Antragstellerin aus der Fraktion Die Linke verwahrte sich in der Ausschusssitzung gegen Vorwürfe. Die Bodenreform sei Alliiertenrecht gewesen, deshalb seien die Maßnahmen von 1945 bis 1949 auch nach 1990 nicht rückgängig gemacht worden. Derzeit gebe es von Seiten der Bundesregierung kein abgestimmtes Vorhaben, wie mit den BVVG-Flächen in Zukunft umgegangen werden solle. Deshalb sei es notwendig, eine abgestimmte und akzeptierte Regelung zu finden. Nicht nur die Nutzung der rund 91.000 Hektar Fläche, die sich noch im Besitz der BVVG befänden, stünde zur Debatte, sondern es müsse auch eine Lösung für rund 27. 000 Hektar Fläche gefunden werden, für die die Pachtverträge im Oktober dieses Jahres ausliefen. Das bisher angewandte Prinzip der BVVG in der Vergabepraxis war das des höchsten Gebotes, eine Fortsetzung lehnte Die Linke ab, weil dadurch die Preise immer weiter gestiegen seien und es vielen Landwirten nicht mehr möglich sei, Flächen zu erwerben oder zu pachten.

Dafür erntete die Antragstellerin heftige Kritik aus der CDU/CSU-Fraktion. Der Antrag stehe komplett gegen den gesetzlichen Auftrag der BVVG, die zum Zweck der Privatisierung der landwirtschaftlichen und fortwirtschaftlichen Flächen ins Leben gerufen worden sei. Der Antrag stehe auch komplett dem Treuhandgesetz entgegen, das von der letzten frei gewählten Volkskammer beschlossen wurde. Auch dieses Gesetz habe eine Privatisierung gewollt. In einem Punkt stimmte die Unions-Fraktion dem Antrag jedoch zu, und zwar in der Kritik an der Bundesregierung, die für die weitere Nutzung der BVVG-Flächen eine vorrangige Vergabe an Biolandbau-Betriebe vorsehe und damit konventionell betriebenen Höfen keinerlei Chance auf die BVVG-Flächen ermögliche.

Die FDP-Fraktion schloss sich den Kritikpunkten der Unions-Fraktion an. Die Freien Demokraten würden in keinem Fall die Bodenreform verteidigen. Die noch im Besitz der BVVG befindlichen Flächen stellten einen erheblichen Wert dar, der im Sinne der Steuerzahler gehoben werden müsse. Der vorliegende Antrag biete weder eine Lösung in der Frage des angespannten Bodenmarktes noch für eine zukunftsfeste Landwirtschaft, die den Unternehmen helfe. Die noch verbliebenen 91.000 Hektar Flächen sollten, wie im Koalitionsvertrag beschlossen, allen Betriebsformen offenstehen.

Von Seiten der SPD-Fraktion wurde betont, dass die Regierungskoalition vereinbart habe, die BVVG-Flächen an nachhaltig und ökologisch wirtschaftende Betriebe zu verpachten. Dem stimmten bisher die Länder Mecklenburg-Vorpommern und Sachsen-Anhalt nicht zu, das müsse noch geklärt werden. Richtig sei jedoch der Ansatz, die Flächen nicht mehr zu verkaufen, sondern nur noch zu verpachten, aus diesem Grund seien Teile des Linken-Antrags überholt.

Auch die Vertreter der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen verwiesen auf den Koalitionsvertrag, dort habe man sich geeinigt, die restlichen BVVG-Flächen gemeinwohlorientiert und nachhaltig zu verpachten. Das jahrelang angewandte Verfahren „Verkauf nach Höchstpreisen“ habe die Pacht- und Kaufpreise derart in die Höhe getrieben, dass Neulandwirte, Junglandwirte und Quereinsteiger überhaupt keine Chance auf Boden hätten. Das bisher gültige Prinzip habe immer mehr Investoren aus Branchen angezogen, die alles Mögliche im Sinn hätten, aber keine nachhaltige und verantwortungsvolle Landwirtschaft. Die Ampelkoalition habe dazu nun Vorschläge gemacht und diese gelte es umzusetzen.

Die AfD machte deutlich, dass die Partei Die Linke Nachfolgerin der SED sei, niemals solle vergessen werden, dass es sich bei der Bodenreform um eine brutale und entschädigungslose Zwangsenteignung von 3,3 Millionen Hektar Ackerfläche gehandelt habe. Einen Antrag mit dem Titel „Das Erbe der demokratischen Bodenreform verteidigen, Flächen gemeinwohlorientiert verpachten“ einzubringen, sei wenige Tage nach dem 70. Jahrestag des Aufstandes vom 17. Juni 1953 in der DDR ohne Beispiel. Dabei gebe es Probleme bei der Vergabe der BVVG-Flächen, vor allem weil das Land für Spekulanten immer attraktiver werde, weil Regelungslücken in Bezug auf die Grunderwerbssteuer ausgenutzt würden. Das müsse der Gesetzgeber angehen. BVVG-Flächen sollten vorrangig an bäuerliche Betriebe verpachtet werden, und zwar zu bezahlbaren Preisen. Eine einseitige Bevorzugung von Biobetrieben lehne die AfD-Fraktion ab.

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