Digitalisierung von Behördenleistungen
Berlin: (hib/STO) Als Unterrichtung durch die Bundesregierung (20/7115) liegen „Eckpunkte für eine moderne und zukunftsgerichtete Verwaltung“ vor. Danach muss die digitale Beantragung und Erbringung staatlicher Leistungen „auf hohem Niveau überall in Deutschland zum Standard werden“. Ein Meilenstein auf diesem Weg sei das im August 2017 in Kraft getretene Onlinezugangsgesetz (OZG) gewesen. Bund, Länder und Kommunen seien verpflichtet worden, bis Ende vergangenen Jahres alle Behördenleistungen auch elektronisch anzubieten.
Der Bund biete mittlerweile 97 von 115 OZG-Leistungen digital an und habe seine Pflichten aus dem Gesetz weitgehend erfüllt, heißt es in der Vorlage weiter. Die meisten der für Unternehmen und Bürger relevanten Leistungen würden aber von Ländern und Kommunen ausgeführt; hier seien wegen der hohen Komplexität fast alle Leistungen noch nicht in ganz Deutschland digital verfügbar. Die Länder arbeiteten mit Hochdruck daran, die bereits 111 entwickelten Leistungen überall in ihren Behörden und Kommunen zum Einsatz zu bringen.
Ziel der Bundesregierung ist es laut Vorlage, die Verwaltung insgesamt zu modernisieren und dafür unter anderem Leistungen und Prozesse „Ende-zu-Ende“ zu digitalisieren, das heißt in einem vollständig digitalen Prozess von der Beantragung über die Bearbeitung bis zur Erbringung der Leistung. Die Bearbeitungsdauer von Anträgen könne so erheblich reduziert und Ressourcen auf Behördenseite eingespart werden.
Als nächste gesetzgeberische Maßnahmen wird in der Unterrichtung der „Gesetzentwurf zur Änderung des Onlinezugangsgesetzes“ dargestellt. Danach erleichtern die Änderungen im Gesetzentwurf die Umsetzung des OZG und beseitigen Hürden. Geregelt wird den Angaben zufolge etwa die „Abschaffung“ der Schriftform für die digitale Abwicklung von Onlinediensten sowie die Verbindlichkeit von Nutzerfreundlichkeit und Barrierefreiheit. Auch stellt der Bund laut Vorlage zentrale Basisdienste bereit - unter anderem ein Bürgerkonto mit Postfach - und legt wesentliche Verwaltungsleistungen auf Bundesebene fest, die in den kommenden fünf Jahren Ende-zu-Ende digitalisiert werden.
Ferner sieht der Entwurf unter anderem für Unternehmensleistungen eine „Digital-Only“-Regelung nach spätestens fünf Jahren vor, wie aus der Unterrichtung zudem hervorgeht. Danach regeln die im Entwurf enthaltenen Änderungen die Bereiche, für die der Bund die Gesetzgebungskompetenz hat und die „in zulässigem Maße in die Organisationshoheit der Länder eingreifen“.
Weitere Abschnitte der Unterrichtung widmen sich „begleitenden Maßnahmen zur Umsetzung des Onlinezugangsgesetzes“, „weiteren Maßnahmen zur Beschleunigung der Verwaltungsdigitalisierung“ sowie der „Zusammenarbeit von Bund, Ländern und Kommunen“.