Regierung leitet die Energiewende im Wärmebereich ein
Berlin: (hib/MIS) Mit dem Gesetzentwurf zur Änderung des Gebäudeenergiegesetzes und zur Änderung der Heizkostenverordnung leitet die Bundesregierung die Energiewende im Wärmebereich ein. Mit dem Gesetz (20/6875) soll „ein zentraler Schritt auf dem Weg zur Treibhausgasneutralität in Deutschland im Jahr 2045“ gemacht werden.
Mehr als ein Drittel des gesamten Energiebedarfs in Deutschland werde zum Heizen von Gebäuden und zur Versorgung mit Warmwasser verbraucht, heißt es in dem Entwurf. Mehr als 80 Prozent der Wärmenachfrage werde dabei noch durch Verbrennung fossiler Energieträger gedeckt.
Ab 2024 soll jede neu eingebaute Heizung auf Basis von 65 Prozent erneuerbaren Energien betrieben werden. Das vorliegende Gesetz verankert diese Vorgabe im Gebäudeenergiegesetz (GEG). Es sieht vor, dass diese Pflicht technologieneutral auf unterschiedlichen Wegen erreicht werden kann und ermöglicht auch beim Einbau von neuen Heizungen in bestehenden Gebäuden noch die partielle Nutzung von fossilen Energien.
Neben der Verankerung der 65-Prozent-EE-Vorgabe für neue Heizungen im GEG sieht das Gesetz einige Vorgaben für die Erhöhung der Energieeffizienz im Gebäudeenergiebereich vor, die schnell wirken und gewährleisten sollen, dass Heizenergie effizient genutzt wird. In einigen Sonder- und Härtefällen erhalten die verpflichteten Eigentümer mehr Zeit zur Umsetzung der 65-Prozent-EE-Vorgabe. Die betrifft insbesondere sogenannte Heizungshavarien, den geplanten, aber nicht unmittelbar möglichen Anschluss an ein Wärmenetz und den Austausch von Etagenheizungen und Einzelöfen. Bei Vorliegen einer sogenannten unbilligen Härte können im Einzelfall Ausnahmen von der Pflichterfüllung zugelassen werden, wie es grundsätzlich bei allen GEG-Vorgaben gilt. Die Härtefallregelung wird konkretisiert und ergänzt, unter anderem um die erwartbaren Preisentwicklungen im nationalen und europäischen Emissionshandel.
Die technologieoffene Wahl des Gebäudeeigentümers über den Einbau einer neuen Heizungsanlage kann mit hohen Kosten für den Betrieb der Anlage verbunden sein. Deshalb sollen Mieter vor einer Belastung mit den Mehrkosten geschützt werden.
Der Bitte des Bundesrats um eine gerechte Kostenverteilung hat die Bundesregierung laut Vorlage mit der Einlassung entsprochen, man werde im weiteren Verfahren weiterhin darauf achten und prüfen, dass Eigentümerinnen und Eigentümer und einkommensarme Mieterinnen und Mieter vor Überforderungen geschützt werden.