Erleichterungen bei der Installation von „Balkonkraftwerken“
Berlin: (hib/HAU) Die Bundesregierung stimmt mit den in einer Petition erhobenen Forderungen zur Erleichterung der Installation von Balkonsolaranlagen weitgehend überein. Das machte der Parlamentarische Staatssekretär im Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz, Stefan Wenzel (Bündnis 90/Die Grünen), am Montag vor dem Petitionsausschuss deutlich. Unter Verweis auf die am 5. Mai beim zweiten PV-Gipfel im Bundeswirtschaftsministerium vorgelegte PV-Strategie, sagte Wenzel: „Wir wollen die Anmeldeverfahren vereinfachen, den Schuko-Stecker ganz normal nutzen sowie für die Privilegierung in Miethäusern und Eigentumsgemeinschaften sorgen.“ Zudem solle die installierte Leistung erhöht und eine schnelle Inbetriebnahme ermöglicht werden. „Übergangsweise“, so Wenzel, sollen auch rücklaufende Zähler zugelassen werden. Der entsprechende Gesetzentwurf werde nun erstellt und „unverzüglich“ dem Bundestag zugeleitet, kündigte der Staatssekretär an.
In der der Sitzung zugrundeliegenden Petition von Andreas Schmitz (ID 146290), die mehr als 100.000 Mal mitgezeichnet wurde, werden Änderungen durch den Bundesgesetzgeber verlangt, „um die Installation von Balkonsolaranlagen für möglichst viele Personen zu erleichtern, ihnen die Möglichkeit zu geben, von der Energiewende zu profitieren, und sie von unnötiger Bürokratie zu entlasten“. Balkonkraftwerke seien eine einfache und risikolose Möglichkeit, „um saubere und unabhängige Energieerzeugung zu fördern“, schreibt der Petent. Durch private Initiative getragen, könnten sie Millionen von Haushalten dazu bewegen, dezentrale Erzeugungsanlagen zu installieren und ihren Beitrag zur Energiewende zu leisten sowie gleichzeitig Geld zu sparen.
Schmitz fordert die Änderung mehrerer Gesetze und Verordnungen. So solle beispielsweise die Nationale Verordnung zum Nachweis von elektrotechnischen Eigenschaften von Energieanlagen (NELEV) mit dem Ziel geändert werden, eine Ausnahmeregelung für Anlagen bis 0,8kW Nettoleistung bezüglich der Pflicht zur Anmeldung beziehungsweise des Nachweises beim Netzbetreiber einzuführen. Das Wohnungseigentumsgesetz (WEG) muss aus Sicht des Petenten ebenfalls geändert werden, um die Nutzung von Photovoltaik zur Eigenversorgung in die „privilegierten Maßnahmen“ des Paragraf 20 Absatz 2 WEG aufzunehmen.
Als „vertrauensbildende Maßnahme für die erneuerbaren Energien“ bezeichnete der Petent die Erleichterungen bei Mini-PV-Anlagen. „Sie können den härtesten Klimawandel-Skeptiker damit überzeugen, wenn er sieht, dass sich sein Zähler nicht mehr dreht“, sagte er. Das Ganze schaffe ein Gefühl von Freiheit und Unabhängigkeit, weil damit den hohen Strompreisen etwas entgegengesetzt werden könne. Auf die Frage, was denn angesichts der von der Bundesregierung geplanten Maßnahmen nun noch offenbleibe, verwies Schmitz auf die geforderten Änderungen im Wohneigentumsgesetz. Hier seien die Formulierungen aktuell sehr schwammig.
Wirtschaftsstaatssekretär Wenzel verwies dazu auf die Zuständigkeit des Bundesministeriums der Justiz. Dort sei zugesagt worden, die entsprechenden Änderungen gesetzlich umzusetzen, sagte er.