Regierung: Basisjahr für Preisindex turnusgemäß angepasst
Berlin: (hib/EMU) Für den Verbraucherpreisindex sind auf nationaler Ebene das Gesetz über die Statistik für Bundeszwecke (Bundesstatistikgesetz, BstatG) und das Gesetz über die Preisstastik (PreisStatG) geltend. Das schreibt die Bundesregierung in einer Antwort (20/6263) auf eine Kleine Anfrage (20/5958) der AfD-Fraktion. Die Abgeordneten hatten darin wissen wollen, welche gesetzlichen und sonstigen Regelungen für die Revision des Verbraucherpreisindex maßgeblich sind.
Wie die Bundesregierung schreibt, werden gemäß Paragraf 2 PreisStatG Preiserhebungen unter anderem für Güter, Werk- und Dienstleistungen, Verkehrsleistungen und Mieten durchgeführt und für die Ebene des privaten Verbrauchs im Verbracherpreisindex zusammengefasst.
„Um möglichst aktuelle und repräsentative Ergebnisse zu liefern, müssen die Stichprobe aus Waren und Dienstleistungen sowie das Wägungsschemata regelmäßig und systematisch überprüft werden“, heißt es in der Antwort. In Deutschland findet etwa alle fünf Jahre eine Revision statt.
Aufgrund der „pandemiebedingten Besonderheiten des privaten Konsums“ im Jahr 2020 sei für die Wägung auf Güterebene ein Durchschnitt der Jahre 2019 bis 2021 verwendet worden, schreibt die Bundesregierung. Mit diesem Vorgehen konnte der üblichen Turnus der Revision eingehalten werden, die pandemiebedingten Besonderheiten wurden aber ebenso berücksichtigt.
Die Fraktion hatte gefragt, warum das Basisjahr des Verbraucherpreisindex von 2015 auf 2022 geändert wurde.