CDU/CSU fordert Beseitigung von „Abschiebehürden“
Berlin: (hib/STO) Auf die Beseitigung von „Abschiebehürden“ und die Durchsetzung von Ausreisepflichten zielt ein Antrag der CDU/CSU-Fraktion (20/6173), der am Mittwochnachmittag erstmals auf der Tagesordnung des Bundestagsplenums steht. Darin fordert die Fraktion die Bundesregierung auf, die „im Koalitionsvertrag der Ampelkoalition angekündigte Rückführungsoffensive umgehend auf den Weg zu bringen“. Zugleich soll die Bundesregierung nach dem Willen der Abgeordneten die freiwillige Rückkehr durch „ausreichende und zielgerichtet eingesetzte finanzielle Ressourcen sowie durch die Implementierung von einheitlichen Qualitätsstandards bei der Rückkehrberatung“ fördern.
Bei der Aushandlung und Umsetzung von bilateralen Rücknahmeabkommen und sonstigen Vereinbarungen mit Herkunfts- und Transitstaaten soll die Bundesregierung dem Antrag zufolge alle Kooperationsfelder einschließlich der Visavergabe, Entwicklungszusammenarbeit und Wirtschaftsbeziehung einbeziehen. Die schwedische EU-Ratspräsidentschaft, die Europäische Kommission und die EU-Partner soll sie laut Vorlage unterstützen, „den EU-Visahebel gegenüber den Regierungen unkooperativer Herkunftsstaaten einzusetzen“.
Ferner dringt die Fraktion darauf, dass „pragmatische Lösungen“ für Rückführungen von ausreisepflichtigen Gefährdern und Straftätern nach Afghanistan gefunden werden. Zudem plädiert sie dafür, Verstöße gegen Einreise- und Aufenthaltsverbote konsequent zu ahnden, und möchte sichergestellt haben, „dass insbesondere Verstöße von Straftätern unmittelbar in Abschiebungshaft und unverzügliche Aufenthaltsbeendigung münden“.
Des Weiteren wird die Bundesregierung in dem Antrag aufgefordert, „die im Rahmen der Großen Koalition gemeinsam beschlossenen gesetzlichen Pflichten zur Mitwirkung bei der Identifizierung aufrechtzuerhalten“ und von der geplanten Identitätsfeststellung mittels Versicherung an Eides statt abzusehen, „da eine Überprüfung der gemachten Angaben unmöglich ist“. Darüber hinaus spricht sich die Fraktion unter anderem dafür aus, einen besonderen Ausweisungstatbestand für Angehörige krimineller Vereinigungen, insbesondere der organisierten Kriminalität und Clan-Kriminalität, zu schaffen.