14.02.2023 Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz — Antrag — hib 115/2023

Union: Wiederherstellung der Natur praxistauglich gestalten

Berlin: (hib/SAS) Die CDU/CSU-Fraktion dringt darauf, die EU-Ziele zur Wiederherstellung der Natur praxistauglich zu gestalten. In einem Antrag zum Vorschlag von Europäischem Parlament und Rat für eine Verordnung über die Wiederherstellung der Natur (20/5559), der in der kommenden Sitzungswoche erstmalig auf der Tagesordnung steht, fordert sie die Bundesregierung auf, sich angesichts der aus dem russischen Angriffskrieg resultierenden Krisen für einen zeitlichen Aufschub der Verordnung einzusetzen.

Zudem verlangen die Abgeordneten, dass eine „nachhaltige Nutzung der Gebietsflächen“ weiterhin möglich ist. Ziele wie der Ausbau der Infrastruktur, die Klimaanpassung, die Ernährungssicherung und die Bereitstellung von Wohn- und Gewerbeflächen müssten weiterhin erfüllbar sein, heißt es im Antrag der Unionsfraktion.

Die Bundesregierung solle zudem Sorge dafür tragen, dass „Vorleistungen“ für den Naturschutz und die Wiederherstellung von Naturräumen wie etwa durch die Schaffung des Grünen Bandes an der ehemaligen innerdeutschen Grenze „hinreichend Berücksichtigung“ finden. Der Anteil an Naturschutzgebieten habe schließlich 2019 bei 6,3 Prozent der Landesfläche gelegen.

Weiter plädiert die Fraktion dafür, dass „naturnahe Bewirtschaftungsformen“ wie etwa Agroforstsysteme, extensive Weidewirtschaft und naturverträglich und ökologisch gestaltete Freiflächen-Photovoltaikanlagen auf die Ziele angerechnet werden. Land-, Forstwirtschaft sowie Fischerei und Jagd dürften ebenso nicht weiter belastet werden wie die Kommunen bei der Umsetzung, schreiben die Abgeordneten.

Die Bundesregierung solle darüber hinaus darlegen, welche Mittel in Deutschland zusätzlich zu den im Mehrjährigen Finanzrahmen angekündigten 100 Milliarden Euro bereitgestellt werden müssten und welche betriebs- und volkswirtschaftlichen sowie sozialen Kosten die Wiederherstellung der Natur haben werde. Der Rahmen für einen verbesserten Umweltzustand der EU durch den „Green Deal“ sei „grundsätzlich zu begrüßen“, müsse jedoch praxistauglich ausgestaltet werden, argumentiert die Union.

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