Mobilitäts- und Migrationsabkommen mit Indien
Berlin: (hib/STO) Über das „ Mobilitäts- und Migrationsabkommen“ mit Indien berichtet die Bundesregierung in ihrer Antwort (20/5466) auf eine Kleine Anfrage der AfD-Fraktion (20/4997). Danach sieht der Koalitionsvertrag den Abschluss „ganzheitlicher Migrationsabkommen mit Herkunftsländern“ vor. Ein solches Abkommen sei mit Indien geschlossen worden. Es handele sich „um das erste umfassende bilaterale Mobilitäts- und Migrationsabkommen, welches Deutschland mit einem Drittstaat ausgehandelt hat“.
In dem Abkommen werden den Angaben zufolge sowohl Aspekte der legalen Migration als auch der Rückkehrkooperation behandelt. Es umfasse Vereinbarungen zur Mobilität insbesondere von Fachkräften, Studierenden, Auszubildenden und Freiwilligen unter anderem bei der Arbeitsplatzsuche, Arbeitsaufnahme, Praktika und Studienaufenthalten und regele zugleich ein klares Verfahren zur Rückübernahme ausreisepflichtiger Staatsangehöriger. Ziel sei es, die Einreise zum Zweck der Arbeitsaufnahme für Fachkräfte in einem der beiden Länder zu erleichtern.
Gleichzeitig ziele diese „Migrations- und Mobilitätspartnerschaft“ auf die Reduzierung der irregulären Migration sowie die Bekämpfung von Menschenhandel ab und solle die Rückkehr von Staatsangehörigen beider Vertragsparteien erleichtern, die sich ohne gültigen Aufenthaltstitel im Land der anderen Vertragspartei aufhalten und gegen das innerstaatliche Einwanderungs- oder Aufenthaltsrecht und/oder entsprechendes EU-Recht verstoßen. Zu diesem Zweck sehe das Abkommen die Nutzung von Charterflügen für die Rückführung, die Nutzung biometrischer Identifizierungsverfahren und die Einhaltung bestimmter Fristen vor
Wie die Bundesregierung zugleich ausführt, strebt sie „im Zuge der Neuausrichtung ihrer Migrationspolitik“ einen Paradigmenwechsel an. Grundlage hierfür sollen unter anderem „neue praxistaugliche und partnerschaftliche Vereinbarungen mit wesentlichen Herkunftsländern“ sein. Diese Vereinbarungen sollten ein Gesamtkonzept umfassen, darunter reguläre Migration, die Minderung der Ursachen von Flucht und irregulärer Migration sowie die Zusammenarbeit bei der Rückkehr abgelehnter Asylsuchender. Dabei wirke sie auf eine Kongruenz mit entsprechenden Initiativen auf europäischer Ebene hin, schreibt die Bundesregierung weiter.
Zudem verweist sie darauf, dass sie am 25. Januar dieses Jahres beschlossen habe, mit Wirkung zum 1. Februar 2023 Joachim Stamp zu ihrem Sonderbevollmächtigten für Migrationsabkommen zu bestellen. Sie sehe die Aufgabe des Sonderbevollmächtigten darin, den Abschluss und die Umsetzung von Migrationsabkommen zu fördern.