Neustrukturierung der Bundesstützpunkte
Berlin: (hib/CHE) Das Stützpunktsystem sieht aktuell keine Differenzierung innerhalb der Bundesstützpunkte (BSP) vor. Die Anerkennung als Bundesstützpunkt (ausgewählte Standorte und sportartspezifische Trainingsstätten der Bundessportfachverbände) ist ein Prädikat, mit dem keine unmittelbare Förderung einhergeht. Das erklärt die Bundesregierung in einer Antwort (20/5122) auf eine Kleine Anfrage (20/4905) der AfD-Fraktion. Eine Reihe von Fördertatbeständen, wie zum Beispiel die Finanzierung eines Bundesstützpunkttrainers oder die Finanzierung von Trainingsstättenförderung, würden die Anerkennung des Standorts als Bundesstützpunkt jedoch voraussetzen.
Im gemeinsamen Konzept zur Neustrukturierung des Leistungssports und der Spitzensportförderung sei vereinbart worden, die Stützpunktstruktur zukünftig noch effizienter zu gestalten. Ziel sei es, den perspektivreichsten Athleten zukünftig konzentriert an den mit dem Spitzensportverband im Strukturplan abgestimmten Standorten beste Trainings- und Umfeldbedingungen zu schaffen, so die Begründung der Bundesregierung. Die Anerkennungen der BSP des Wintersports seien zyklusgemäß zum 31. Dezember 2022 ausgelaufen, daher sei im Jahr 2022 ein neues Anerkennungsverfahren durchgeführt worden. „Die Deutsche Eislauf-Union e. V. hat drei Bundesstützpunkte beantragt, von denen alle anerkannt wurden (BSP Berlin aufgrund sportfachlicher Erwägungen verkürzt bis 31. Dezember 2024). Die Stützpunkte in Mannheim und Chemnitz wurden vom Bundesfachverband nicht mehr beantragt“, heißt es in der Antwort.