Emission von Krypto- und Zentralregisterwertpapieren
Berlin: (hib/SCR) Auf Grundlage des Gesetzes über elektronische Wertpapiere (eWpG) sind seit Inkrafttreten am 10. Juni 2021 insgesamt 17 Kryptowertpapiere emittiert worden. Das geht aus Angaben auf der Webseite der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) mit Stand vom 15. Dezember 2022 hervor. In einer Antwort (20/4837) auf eine Kleine Anfrage der CDU/CSU (20/4570) hatte die Bundesregierung mit Stand vom 28. November 2022 die Zahl noch mit 16 angegeben. Die Zahl der emittierten Zentralregisterwertpapier gibt die Bundesregierung mit Stand vom 28. November 2022 mit 33 an.
Auf die Frage der Unionsfraktion, warum nicht mehr Emissionen durchgeführt worden sind, schreibt die Bundesregierung, dass keine „aufsichtlichen Informationen“ darüber vorliegen würden. „Allerdings dürfte der Aufbau der notwendigen Infrastruktur (zentrale Register und Kryptowertpapierregister) und deren Verankerung in den Geschäftsmodell-und Kryptowertpapierregister) und deren Verankerung in den Geschäftsmodellen/IT-Strukturen der Emittenten ebenso wie die Anpassung der rechtlichen Dokumentation der Emission an das eWpG einen gewissen zeitlichen Vorlauf erfordern“, heißt es weiter.
Wie aus der Antwort weiter hervorgeht, haben bislang elf Antragsteller eine Erlaubnis zur Erbringung der Kryptowertpapierregisterführung gestellt und sind unter Vorläufiger Erlaubnis entsprechend tätig.