Haushalt 2023: Mehr Mittel für Antidiskriminierungsstelle
Berlin: (hib/SCR) Die Antidiskriminierungsstelle des Bundes soll 2023 finanziell besser ausgestattet werden als bisher geplant. Unter anderem sollen fünf Millionen Euro zum „modellhaften Ausbau des Netzwerks zivilgesellschaftlicher Beratungsstellen gegen Diskriminierung in Kooperation mit den Ländern“ zur Verfügung gestellt werden. 750.000 Euro sollen in Pilotprojekte etwa zur algorithmenbasierten Diskriminierung und deren Prävention fließen. Auch für Forschung und Veröffentlichungen werden jeweils eine Million Euro mehr veranschlagt. Entsprechende Änderungen im Regierungsentwurf für den Etat 2023 des Bundesministeriums für Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (20/3100, Einzelplan 17) beschloss der Haushaltsausschuss am Mittwoch mehrheitlich auf Antrag der Koalitionsfraktionen von SPD, Bündnis 90/Die Grünen und SPD. Den um insgesamt 17 Änderungsanträge ergänzten Einzelplan nahm der Ausschuss mit Koalitionsmehrheit gegen die Stimmen der Oppositionsfraktionen von CDU/CSU, AfD und Die Linke an.
Auf Antrag der Koalitionsfraktionen soll zudem die Unabhängige Beauftragte für Fragen des sexuellen Kindesmissbrauchs finanziell besser ausgestattet werden. Für die „Verlängerung der Aufklärungs- und Sensibilisierungskampagne der Unabhängigen Beauftragten für sexuellen Kindesmissbrauch“ sollen zusätzliche fünf Millionen Euro zur Verfügung gestellt werden. Gegenfinanziert wird dieser Aufwuchs durch eine Kürzung um fünf Millionen Euro auf 32 Millionen Euro bei den „Zuweisungen an den Fonds sexueller Missbrauch und in diesem Zusammenhang stehende Ausgaben“. Der ursprüngliche Mittelansatz sei zu hoch kalkuliert, führen die Fraktionen zur Begründung aus. Für „die Hilfe und zur Unterstützung bei ungewollter Schwangerschaft“ sollen im nächsten Jahr 7,3 Millionen Euro zur Verfügung stehen. Damit wollen die Fraktionen eine entsprechende Vereinbarung aus dem Koalitionsvertrag umsetzen. Die Mittel sollen „bis zur Vorlage der notwendigen geänderten Richtlinien oder einer gesetzlichen Regelung“ gesperrt werden. Die angenommenen Maßgabebeschlüsse der Koalitionsfraktionen beziehen sich unter anderem auf den Aufbau des Netzwerkes zivilgesellschaftlicher Beratungsstellen gegen Diskriminierung.
Keine Mehrheit fanden Änderungsanträge der Oppositionsfraktionen. Die CDU/CSU-Fraktion hatte acht Änderungsanträge vorlegt. Unter anderem sprach sie sich für eine Anschlussfinanzierung des Programms „Sprach-Kitas: Weil Sprache der Schlüssel zur Welt ist“ aus und wollte dafür 188 Millionen Euro im Einzelplan veranschlagen. Für die Gegenfinanzierung schlug die Fraktion unterem vor, als „Anpassung an den Bedarf“ den Zuschuss für das Programm „Demokratie leben!“ um 57,65 Millionen Euro auf 124,4 Millionen Euro zu senken. Ebenso begründete die Fraktion eine vorgeschlagene Kürzung im Titel für Elterngeld um 150 Millionen Euro auf 8,13 Milliarden Euro.
Die AfD-Fraktion hatte zehn Änderungsanträge vorgelegt. Sie sprach sich ebenfalls für eine Fortsetzung des Sprach-Kitas-Programms aus und wollte dafür 250 Millionen Euro veranschlagen. Die Mittel für „Maßnahmen zur Stärkung von Vielfalt, Toleranz und Demokratie“ in Höhe von 250 Millionen Euro wollte die Fraktion hingegen komplett streichen. Aus dem Titel würden „nicht selten [...] auch äußerst fragwürdige bis hin zu kriminellen Vereinen unterstützt“, führte die Fraktion zur Begründung an. Zudem sei die Vermittlung der Werte Aufgabe von Eltern und nicht des Staates, „zumal die Programmausrichtung sehr einseitig ist und nicht die tatsächliche Gefahrenlage abbildet“, wie die Fraktion ausführte.
Die Fraktion Die Linke hatte 14 Änderungsanträge vorgelegt und darin ausnahmslos Ausgabesteigerung vorgeschlagen. Die Fraktion sprach sich unteren für eine Erhöhung des Mindestelterngelds, eine Modifikation der Bezugsdauer sowie die Einbeziehung von Hartz-IV-Beziehenden. Die Änderungen taxierte die Fraktion mit einem Mehrbedarf von 2,52 Milliarden Euro zusätzlich zu den 8,28 Milliarden Euro im Regierungsentwurf. Zudem schlug die Fraktion drei Sondervermögen mit jeweils Milliardenvolumen vor. Beispielsweise wollte die Fraktion ein Sondervermögen für Investitionen für gemeinnützige Jugend- und Bildungsstätten und Übernachtungsstätten mit einem Volumen von 1,5 Milliarden Euro im Haushalt veranschlagt wissen.
Der Etat des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend soll im kommenden Jahr geringfügig steigen. Der Einzelplan 17 des Regierungsentwurfs für den Bundeshaushalt 2023 (20/3100) sieht Ausgaben von 12,88 Milliarden Euro vor gegenüber 12,39 Milliarden Euro im vergangenen Jahr. Im Personalhaushalt ist ein Aufwuchs um elf auf 2.265 Planstellen und Stellen vorgesehen.
Die hib-Meldung zum Einzelplan im Regierungsentwurf: https://www.bundestag.de/presse/hib/kurzmeldungen-906094
Weitere Änderungen am Einzelplan sind noch in der Bereinigungssitzung (10. November 2022) möglich. Dann werden auch die Personaltitel aufgerufen. Die abschließende Beratung des Haushalts 2023 ist vom 22. bis 25. November 2022 vorgesehen.