Effektivere Verfahren in der Sozialversicherung
Berlin: (hib/CHE) Die Bundesregierung möchte Verfahren in der Sozialversicherung effektiver gestalten und im Sinne der Digitalisierung und Entbürokratisierung verbessern. Das ist das Ziel eines Gesetzentwurfes (20/3900) der Bundesregierung für ein Achtes Gesetz zur Änderung des Vierten Buches Sozialgesetzbuch und anderer Gesetze.
Das Gesetz enthält darüber hinaus unter anderem Regelungen zur Neustrukturierung der Ausstellung von A1-Bescheinigungen im Hinblick auf den Anwendungsbereich des Handels- und Kooperationsabkommens zwischen der Europäischen Union und dem Vereinigten Königreich Großbritannien und Nordirland, Regelungen zum Künstlersozialversicherungsrecht, zu Hinzuverdienstgrenzen in der gesetzlichen Rentenversicherung und Regelungen aus dem Bereich der Arbeitsförderung.