13.10.2022 Haushalt — Ausschuss — hib 550/2022

Haushalt 2023: Gesundheitsetat beschlossen

Berlin: (hib/SCR) Die im Haushaltsentwurf 2023 vorgesehenen Kürzungen im Bereich der Aufklärung gegen Drogen- und Suchtmittelmissbrauch sollen deutlich geringer ausfallen als bisher geplant. Für den entsprechenden Ansatz im Etat des Bundesgesundheitsministeriums stehen nunmehr 12,2 Millionen Euro und damit drei Millionen Euro mehr als im Regierungsentwurf für den Bundeshaushalt 2023 (Einzelplan 15, 20/3100) zur Verfügung, 2022 liegt das Soll bei 13,2 Millionen Euro. Das beschloss der Haushaltsausschuss am Mittwoch auf Antrag der Koalitionsfraktionen von SPD, Bündnis 90/Die Grünen und FDP. CDU/CSU und Die Linke hatten ebenfalls Erhöhungen in diesem Bereich gefordert.

Mit der Mittelaufstockung solle sichergestellt werden, „dass im Haushaltsjahr 2023 die gleiche Mittelhöhe wie im Haushaltsjahr 2022 für Aufklärungsmaßnahmen zum Missbrauch von Methamphetaminen ('Crystal Meth') und zur Tabakentwöhnung sowie für begleitende Maßnahmen im Rahmen der geplanten Cannabislegalisierung zur Verfügung steht“, führte die Koalition aus. Gegenfinanziert wird die Änderung durch eine Kürzung im zentral veranschlagten Titel für Öffentlichkeitsarbeit. Den um diese beiden Änderungsanträge ergänzten Einzelplan stimmten die Koalitionsfraktionen bei Ablehnung der Oppositionsfraktionen von CDU/CSU, AfD und Die Linke zu.

Im Austausch mit Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) wiesen die Abgeordnete der Fraktionen darauf hin, dass zu dem Einzelplan noch größere Fragen offen seien, etwa mit Blick auf die angekündigte Krankenhausfinanzierung und ein geplantes Darlehen an den Gesundheitsfonds.

Änderungsanträge der Oppositionsfraktionen fanden keine Mehrheit. Die Unionsfraktion hatte insgesamt zehn Änderungsanträge und vier Maßgabebeschlüsse vorgelegt. Die Fraktion schlug eine deutliche Reduzierung im Titel für „Zuschüsse zur Bekämpfung des Ausbruchs des neuen Coronavirus“ um 90 Millionen Euro auf 29,4 Millionen Euro vor. Zur Begründung führte sie aus, dass sich die Beschaffung von Corona-Medikamenten durch den Bund als nicht kosteneffizient erwiesen habe, stattdessen sei eine Beschaffung durch das reguläre Versorgungssystem angezeigt. Entsprechend wollte die Fraktion den Ansatz für „Leistungen des Bundes an den Gesundheitsfonds für SARS-CoV-2-Pandemie verursachte Belastungen“ mit 50 Millionen Euro ausstatten (Regierungsentwurf: null), um die Beschaffung so zu finanzieren. Mit einem der von der Fraktion vorgelegten Maßgabebeschlüsse sollte die Bundesregierung zudem dazu aufgefordert werden, auf EU-Ebene auf eine Reduzierung der Abnahmeverpflichtungen für Corona-Impfstoffe hinzuwirken. „Eine Produktion und Auslieferung von offenkundig nicht benötigten Impfstoffen, die mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit verfallen, ist eine nicht hinnehmbare Ressourcenverschwendung“, hieß es in dem Beschluss.

Die AfD-Fraktion hatte sieben Änderungsanträge vorgelegt. Sie sprach sich für die komplette Streichung von Mitteln in diversen Titeln mit Bezug auf die Corona-Pandemie aus. Zur Begründung verwies die Fraktion darauf, dass in einigen Ländern die Pandemie für beendet erklärt worden sei. Zudem schlugen die Abgeordneten vor, die „Unterstützung des Betriebs des WHO Hubs for Pandemics and Epidemic Intelligence in Berlin“ in Höhe von 30 Millionen Euro komplett zu streichen. „Nach wie vor hat sich kein weiteres Land bereit erklärt, sich an der Finanzierung des WHO Hub in Berlin zu beteiligen“, führte die Fraktion zur Begründung an.

Die Fraktion Die Linke hatte insgesamt zehn Änderungsanträge vorgelegt. Unter anderem forderte die Fraktion einen neuen Titel „Förderung der nichtkommerziellen Pharmaforschung und Methodenforschung“ mit einem Volumen von zwei Milliarden Euro. „Eine demokratisch gestaltete Gesundheitsforschung im Gemeinwohlinteresse sehen wir als Königsweg an“, führte die Fraktion zur Begründung an. Zudem wollte die Fraktion, ebenfalls als neuen Titel, 3,75 Milliarden Euro als „Beteiligung des Bundes an der Beseitigung des Investitionsstaus an Krankenhäusern sowie an einem Energieeffizienzprogramm für Krankenhäuser“ zur Verfügung gestellt wissen.

Der Einzelplan 15 des Regierungsentwurfes für den Bundeshaushalt 2023 umfasst für 2023 Ausgaben von 22,06 Milliarden Euro gegenüber 64,36 Milliarden Euro in diesem Jahr. Das entspricht einem Minus von rund 66 Prozent. Im Personalhaushalt ist ein Aufwuchs um 52 auf 3.299 Planstellen und Stellen geplant.

Die hib-Meldung zum Einzelplan im Regierungsentwurf: https://www.bundestag.de/presse/hib/kurzmeldungen-905998

Weitere Änderungen am Einzelplan sind noch in der Bereinigungssitzung (10. November 2022) möglich. Dann werden auch die Personaltitel aufgerufen. Die abschließende Beratung des Haushalts 2023 ist vom 22. bis 25. November 2022 vorgesehen.

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