Zuständigkeiten beim Klimaschutz
Berlin: (hib/MIS) Die Bundesregierung geht davon aus, dass die Neuordnung der Zuständigkeiten im Bereich des Klimaschutzes zu einer beschleunigten Erarbeitung und Umsetzung von Klimamaßnahmen und insgesamt zu einer Stärkung des Klimaschutzes in Deutschland und international führen wird. Das geht aus einer Antwort der Bundesregierung (20/3081) auf eine Kleine Anfrage der Unionsfraktion (20/2718) nach „Zukünftigen Zuständigkeiten beim Klimaschutz innerhalb der Bundesregierung“ hervor. Demnach habe die Regierung durch die Bündelung von Klimaschutz und Ausbau erneuerbarer Energien in einem Haus bereits innerhalb weniger Monate wichtige Gesetzgebungsverfahren abschließen können. Die Bundesregierung geht zudem davon aus, dass die Neuordnung die Beschleunigung von Planungs- und Genehmigungsverfahren im Klimaschutzbereich voranbringen wird.
Die Union hatte in ihrer Anfrage die ihrer Auffassung nach mangelnde Zentralisierung der Zuständigkeiten im Klimaschutzbereich kritisiert. Die Abgeordneten wollten wissen, wie durch die neue Aufteilung der Kompetenzen das wichtige Thema Klimaschutz in Zukunft vorangebracht werden soll, wenn neben dem neuen Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz sowohl das Auswärtige Amt als auch die Bundesministerien für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz sowie für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung zentrale Zuständigkeiten für sich reklamieren und auch die Abteilung 4 im Bundeskanzleramt durch einen ihr vorstehenden Staatssekretär eine größere Koordinierungskompetenz beanspruche. Dazu teilte die Regierung mit: Die neue Aufteilung der Klimaschutzkompetenzen trage dem Gesamtansatz der Bundesregierung Rechnung, wonach jedes Ressort seine fachliche Expertise im Rahmen der Gesamtverpflichtungen einbringt. Um den Gesamtansatz im internationalen Klimaschutz kohärent zu vertreten und in abgestimmtem, dabei arbeitsteiligem Vorgehen entsprechend der spezifischen Ressortzuständigkeit wirksam voranzubringen, stimmten sich die Ressorts unter anderem in ressortübergreifenden, beispielsweise länderspezifischen Arbeitsgruppen eng ab.
Auf eine entsprechende Frage hin, heißt es in der Regierungsantwort, künftig solle das jeweils federführende Ressort seine Gesetzentwürfe auf ihre Klimawirkung und die Vereinbarkeit mit den nationalen Klimaschutzzielen hin prüfen und mit einer entsprechenden Begründung versehen (Klimacheck).