15.08.2022 Familie, Senioren, Frauen und Jugend — Gesetzentwurf — hib 409/2022

Familienetat soll leicht steigen

Berlin: (hib/VOM) Der Etat des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend soll im kommenden Jahr geringfügig steigen. Der Einzelplan 17 des Regierungsentwurfs für den Bundeshaushalt 2023 (20/3100) sieht Ausgaben von 12,88 Milliarden Euro vor gegenüber 12,39 Milliarden Euro im vergangenen Jahr. Als Einnahmen sind 200,07 Millionen Euro veranschlagt (2022: 179,07 Millionen Euro). Mit 12,63 Milliarden Euro bilden die Zuweisungen und Zuschüsse das Gros des Etatentwurfs (2022: 12,39 Milliarden Euro).

Für gesetzliche Leistungen für Familien sind 11,45 Milliarden Euro eingeplant (2022: 10,76 Milliarden Euro). Größter Einzelposten ist das Elterngeld, das mit 8,28 Milliarden Euro zu Buche schlägt (2022: 7,73 Milliarden Euro). Auf das Kindergeld und den Kinderzuschlag entfallen 1,8 Milliarden Euro (2022: 1,7 Milliarden Euro), davon 1,47 Milliarden Euro auf den Kinderzuschlag für geringverdienende Familien und 195 Millionen Euro auf das Kindergeld. Für Leistungen nach dem Unterhaltsvorschussgesetz sind 1,06 Milliarden Euro eingeplant nach 1,02 Milliarden Euro in diesem Jahr.

Eingespart werden soll bei der Kinder- und Jugendpolitik, für die noch 616,5 Millionen Euro bereitstehen (2022: 1,02 Milliarden Euro). Deutlich geringer in dem Kapitel soll der Ansatz für Maßnahmen zur Umsetzung der Qualifizierungsoffensive ausfallen. Dafür sind 2023 31,05 Millionen Euro eingeplant nach 388,92 Millionen Euro in diesem Jahr. Aufgestockt werden sollen allerdings die Ausgaben zur Stärkung von Vielfalt, Toleranz und Demokratie, und zwar von 183,5 Millionen Euro auf 200 Millionen Euro. Die Zuschüsse und Leistungen für laufende Zwecke an Länder, Träger und Aufgaben der freien Jugendhilfe summieren sich auf 224,35 Millionen Euro (2022: 296,01 Millionen Euro).

511,84 Millionen Euro soll die Ministerin für die Stärkung der Zivilgesellschaft, für Familien-, Gleichstellungs- und Seniorenpolitik ausgeben können (2022: 578,95 Millionen Euro). Davon entfallen 346,27 Millionen Euro auf die Stärkung der Zivilgesellschaft (2022: 356,1 Millionen Euro) und 207,2 Millionen Euro auf den Bundesfreiwilligendienst (wie 2022).

Marginalspalte