Ausschuss beschließt „Osterpaket“-Gesetzentwürfe
Berlin: (hib/MIS) Der Ausschuss für Klimaschutz und Energie hat am Dienstagabend drei Gesetzentwürfe des sogenannten „Osterpakets“in geänderter Fassung beschlossen. Die Vorlagen sollen am Donnerstagmorgen mit einem weiteren Gesetzentwurf zur Änderung des Bundesnaturschutzgesetzes abschließend beraten werden.
Das betrifft den Gesetzentwurf (20/1630) der Bundesregierung „zu Sofortmaßnahmen für einen beschleunigten Ausbau der erneuerbaren Energien und weiteren Maßnahmen im Stromsektor“, der die Klima-, Energie- und Wirtschaftspolitik auf den 1,5-Grad-Klimaschutz-Pfad ausrichten soll. Angenommen wurden die Änderungsanträge der Koalitionsfraktionen von SPD, Grünen und FDP: Danach wird das Ziel einer klimaneutralen Stromversorgung bis 2035 aufgegeben; die EEG-Umlage nicht nur auf Null gesenkt, sondern dauerhaft abgeschafft, und alle erneuerbaren Energien sollen als im überragenden öffentlichen Interesse stehend gelten - inklusive der Wasserkraft.
Das betrifft den Entwurf eines „Zweiten Gesetzes zur Änderung des Windenergie-auf-See-Gesetzes und anderer Vorschriften“ (20/1634„), das unter anderem Ausbauziele für Windenergie auf See festlegt. Angenommen wurde ein Änderungsantrag der Koalitionsfraktionen: Der sieht vor, dass auch kleinere Flächen für Anlagen ab 500 MW Leistung ausgeschrieben werden können, Naturschutzflächen erst nach allen anderen in Frage kommenden Flächen ausgeschrieben werden und dass Bieter von außerhalb der EU geprüft und gegebenenfalls ausgeschlossen werden können.
Und das betrifft den Gesetzentwurf “zur Erhöhung und Beschleunigung des Ausbaus von Windenergieanlagen an Land„ (20/2355), der unter anderem das Ausbauziel von zwei Prozent der Bundesfläche für die Windenergie an Land festschreibt. Mit dem Windenergieflächenbedarfsgesetz (WindBG) sollen den Ländern verbindliche Flächenziele (sogenannte Flächenbeitragswerte) vorgegeben werden. Der Ausschuss nahm den Änderungsantrag der Koalitionsfraktionen an, der unter anderem vorsieht, das Erreichen der für 2026 angedachten Zwischenziele auf 2027 zu verschieben und Repowering-Maßnahmen am selben Standort zu privilegieren.
Die erste Lesung sowie die Anhörungen zu den Gesetzentwürfen: https://www.bundestag.de/dokumente/textarchiv/2022/kw20-pa-klimaschutz-energie-eeg-891510
Die hib-Meldung zur Änderung des Bundesnaturschutzgesetzes im Umweltausschuss (Teil des “Osterpakets„): https://www.bundestag.de/presse/hib/kurzmeldungen-902658