Wiedereinreise von in Deutschland anerkannten Flüchtlingen
Berlin: (hib/AHE) Nach der Zahl der Visumsanträge zur Wiedereinreise an deutschen Auslandsvertretungen durch in Deutschland bereits anerkannte Flüchtlinge seit 2016 erkundigt sich die Fraktion Die Linke in einer Kleinen Anfrage (20/2068). Die Abgeordneten fragen insbesondere nach solchen Anträgen in den deutschen Vertretungen in der Türkei und in Griechenland.
Vor dem Hintergrund der Aussetzung und dann Einschränkung des Familiennachzugs zu subsidiär Schutzberechtigten seien in Deutschland bereits anerkannte Flüchtlinge in den Jahren 2017/2018/2019 mit ihren in Deutschland ausgestellten Reiseausweisen nach Griechenland und in die Türkei in der Hoffnung gereist, dort oder an der Grenze ihre Familienangehörigen treffen zu können, führen die Abgeordneten aus.
Wenn ihnen dabei ihre Reiseausweise gestohlen oder abgenommen würden, versuchten die Betroffenen oft jahrelang vergeblich, über deutsche Botschaften wieder nach Deutschland zurückzukehren. Stattdessen werde hingegen häufig durch entsprechende Mitteilungen der Auslandsvertretungen an die Ausländerbehörden beziehungsweise das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) die Prüfung des Widerrufs des erteilten Schutzstatus angeregt. „Dieses Vorgehen erscheint den Fragestellenden rechtlich zweifelhaft, humanitär untragbar und angesichts der Aussetzung beziehungsweise Einschränkung des Familiennachzugs zu subsidiär Geschützten politisch unhaltbar.“