Völkerrechtlicher Status der Westsahara
Berlin: (hib/AHE) Der endgültige völkerrechtliche Status der Westsahara ist aus Sicht der Bundesregierung weiterhin ungeklärt. Wie sie unter Verweis auf frühere Antworten in ihrer Antwort (20/1984) auf eine Kleine Anfrage (20/1458) der Fraktion Die Linke schreibt, sei die Westsahara ein Hoheitsgebiet ohne Selbstregierung im Sinne von Artikel 73 der Charta der Vereinten Nationen, welches nach Angaben des Sonderausschusses für Entkolonialisierung beim Generalsekretariat der Vereinten Nationen nicht unter der effektiven Kontrolle einer völkerrechtlich legitimierten Verwaltungsmacht steht. Das Westsahara betreffende Hoheitsgebiet ohne Selbstregierung und das Hoheitsgebiet des Königreichs Marokko seien unterschiedlichen völkerrechtlichen Regelungen unterliegende und daher getrennt zu betrachtende Hoheitsgebiete. „Die Bundesregierung unterstützt unverändert die Bemühungen der Vereinten Nationen, auf der Basis der einschlägigen Resolutionen des Sicherheitsrats zu einer gerechten, praktikablen, dauerhaften und für alle Seiten akzeptablen Lösung des Konflikts zu gelangen.“