CDU/CSU für Bekämpfung „jeglicher Art von Extremismus“
Berlin: (hib/STO) „Für eine wehrhafte Demokratie - Gegenüber jeglicher Art von Extremismus“ lautet der Titel eines Antrags der CDU/CSU-Fraktion (20/1725), der am Freitag erstmals auf der Tagesordnung des Bundestagsplenums steht. Darin begrüßt die Fraktion den Mitte März vorgestellten Aktionsplan gegen Rechtsextremismus als „unterstützenswert“. Zugleich fordert sie die Bundesregierung auf, neben einer konsequenten Fortsetzung der Bekämpfung des Rechtsextremismus auch einen Aktionsplan gegen islamistischen Terrorismus und politischen Islamismus sowie einen weiteren Aktionsplan gegen Linksextremismus vorzulegen.
Auch soll die Bundesregierung nach dem Willen der Fraktion dem Bundeskriminalamt zur Abwehr der Gefahren des internationalen Terrorismus die Befugnis zur Überwachung der Telekommunikation wie beispielsweise Telegram- oder WhatsApp-Nachrichten von islamistischen Terroristen zur Verfügung stellen. Ferner dringen die Abgeordneten darauf, dem Bundesamt für Verfassungsschutz (BfV) „unter verpflichtender Mitwirkung von Telekommunikationsanbietern die Überwachung der Kommunikation von Terroristen und Extremisten zu ermöglichen“.
Ebenso soll die Bundesregierung dem BfV laut Vorlage im Rahmen der Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts vom 26. April 2022 die Befugnisse zur Online-Durchsuchung einzuräumen, „um zur Abwehr einer mindestens konkretisierten Gefahr im dringenden Einzelfall insbesondere einen konkret bevorstehenden Terroranschlag verhindern zu können“. Zudem plädiert die Fraktion dafür, bei relevanten Anhaltspunkten für verfassungsfeindliche Bestrebungen die Altersgrenze für die Speicherung von Informationen über Minderjährige durch den Verfassungsschutz entfallen zu lassen und die regelmäßige Löschungspflicht nach dem Bundesverfassungsschutzgesetz auf 20 Jahre auszuweiten.
Des Weiteren wird die Bundesregierung in dem Antrag aufgefordert, gemeinsam mit den Ländern sämtliche Präventionsprogramme gegen Extremismus auf ihre Wirksamkeit und Verzahnung hin zu evaluieren sowie verbindliche Qualitätsstandards als Fördervoraussetzung zu erarbeiten. Darüber hinaus soll die Bundesregierung dem Antrag zufolge „generell mittels einer Demokratietreueerklärung in Förderbescheiden“ dafür sorgen, dass staatliche Gelder nur an Träger von Präventionsprojekten gehen, „die sich umfassend und eindeutig zu unserer freiheitlich-demokratischen Grundordnung bekennen sowie eine den Zielen des Grundgesetzes förderliche Tätigkeit gewährleisten“.