Gesetzentwurf zum Sondervermögen „Bundeswehr“
Berlin: (hib/SCR) Die Bundesregierung hat zur Errichtung des geplanten Sondervermögens „Bundeswehr“ in Höhe von bis zu 100 Milliarden Euro zwei Gesetzentwürfe vorgelegt. Dabei handelt es sich um den „Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Grundgesetzes (Artikel 87a)“ (20/1410, siehe separate Meldung) und den „Entwurf eines Gesetzes zur Errichtung eines 'Sondervermögens Bundeswehr'“ (Bundeswehrsondervermögensgesetz - BwSVermG) (20/1409,). Die Grundgesetzänderung soll die wesentlichen Bestimmungen des Sondervermögens in der Verfassung verankern. Das Bundeswehrsondervermögensgesetz soll als einfachgesetzliche Regelung die Details festlegen. Der Bundestag will sich am Freitag, 29. April 2022, in erster Lesung mit den Gesetzentwürfen befassen.
Die Mittel des Sondervermögens sollen laut Entwurf des Bundeswehrsondervermögensgesetzes an den Zweck „Stärkung der Bündnis- und Verteidigungsfähigkeit“ gebunden sein und „der Finanzierung bedeutsamer Ausrüstungsvorhaben, insbesondere komplexer überjähriger Maßnahmen, dienen“ (Paragraf 2). Der Entwurf sieht vor, dass ab dem Jahr 2023 der Wirtschaftsplan des Sondervermögens mit dem Haushaltsgesetz festgestellt wird. Der Wirtschaftsplan für 2022 soll dem Gesetz demnach als Anlage beigefügt werden. Verträge für Vorhaben des Sondervermögens, die ein Volumen von 25 Millionen Euro überschreiten, müssen laut Entwurf dem Haushaltsausschuss des Bundestages zur Billigung vorgelegt werden. Die Tilgung der aufgenommenen Kredite soll nach vollständiger Inanspruchnahme der Kreditermächtigungen innerhalb eines „angemessenen Zeitraums“ erfolgen. „Die Modalitäten der Rückführung werden spätestens im Jahr nach der vollständigen Inanspruchnahme der Kreditermächtigung gesetzlich geregelt“, heißt es in dem Entwurf in Paragraf 8 Absatz 2 weiter.
Bundeskanzler Olaf Scholz (SPD) hatte das Sondervermögen in einer Sondersitzung des Bundestags am 27. Februar 2022 in Reaktion auf den russischen Angriffskrieg gegen die Ukraine angekündigt. Das Bundeskabinett hatte die beiden Gesetzentwürfe zum Sondervermögen am 16. März 2022 beschlossen.
Der Bundesrat hatte in seiner Sitzung am 8. April 2022 zum Entwurf des Bundeswehrsondervermögensgesetzes eine Stellungnahme beschlossen. Darin erklären die Länder ihre Solidarität mit der Ukraine und verurteilen den russischen Angriffskrieg. Die geplante Stärkung der Bündnis- und Verteidigungsfähigkeit der Bundesrepublik begrüßt die Länderkammer. „Im Mittelpunkt muss jetzt die Stärkung der Bundeswehr stehen, mit dem Ziel von vollausgestatteten und volleinsatzfähigen Streitkräften sowie die Sicherstellung der Energieversorgung der Bundesrepublik Deutschland“, heißt es weiter in der Stellungnahme. Aus Sicht des Bundesrates ist für eine „erfolgreiche Modernisierung der Bundeswehr eine Beschleunigung des Beschaffungswesens von größter Bedeutung“. Mittelfristig müsse das Beschaffungswesen grundlegend reformiert werden, fordert der Bundesrat.