Rechnungshof: Steuerung des Klimaschutzes ist „mangelhaft“
Berlin: (hib/SCR) Der Bundesrechnungshof übt scharfe Kritik an der Steuerung des Klimaschutzes in Deutschland. Diese sei „mangelhaft“, schreiben die Rechnungsprüfer in einem als Unterrichtung vorliegenden Bericht nach Paragraf 99 der Bundeshaushaltsordnung (20/1150). Die mangelhafte Steuerung führt zu ernsten Konsequenzen, wie die Rechnungsprüfer ausführen: Die schon beschlossenen Klimaschutzprogramme drohten ins Leere zu laufen, da die gesteckten Ziele deutlich verfehlt würden. Aus Sicht der Rechnungsprüfer müssen nun alle Klimaschutzmaßnahmen auf den Prüfstand. Zudem fordert der Hof ein Maßnahmen-Monitoring, eine bessere, ressortübergreifende Klimagovernance und ein Klima-Tracking im Haushalt.
Die neue Bundesregierung soll nach Auffassung des Hofs sicherstellen, dass künftige Klimaschutzprogramme nur noch Maßnahmen enthalten, die „nachweislich und wirtschaftlich“ zu einer Minderung von Treibhausgasen beitragen. Mit Blick auf die bereits bestehenden Programme bemängeln die Rechnungsprüfer unter anderem, dass zum einen für annähernd alle beschlossenen Klimaschutzmaßnahmen seit 2015 Vorgaben fehlten, wie viel Treibhausgase damit eingespart werden sollen. Zum anderen kritisiert der Hof, dass nur wenige der in den bisherigen Klimaschutzprogrammen enthaltenen Vorhaben tatsächlich zu einer Einsparung führten.
Handlungsbedarf sehen die Prüfer auch bei den Instrumenten der Klimapolitik, und hier insbesondere bei Förderprogrammen. Die Bundesregierung habe die Förderaktivitäten in den vergangenen Jahren deutlich ausgeweitet. Allein im Energie- und Klimafonds seien mehr als 100 Förderprogramme enthalten, führen die Rechnungsprüfer aus. „Förderprogramme sind mit beträchtlichen Belastungen für den Bundeshaushalt verbunden. Wenn der Haushaltsgesetzgeber Mittel bewilligt, muss er darauf vertrauen können, dass die Ausgaben für die Zielerreichung notwendig sind und die Bundesregierung die Mittel wirtschaftlich und sparsam einsetzt“, formuliert der Hof als Anspruch. Die Rechnungsprüfer kritisieren jedoch, dass für die „ganz überwiegende Anzahl“ der Programme weder Minderungsziele noch Ziele für die Fördereffizienz festgelegt worden seien. Dies sei auch deswegen kritisch zu sehen, weil schon 2017 entsprechende Handlungsempfehlungen von der Bundesregierung beschlossen worden seien.
Der Rechnungshof fordert zudem, auf die Konsistenz der klimaschutzrelevanten Instrumente zu achten. „Sie sollten nicht von anderen staatlich beeinflussbaren Faktoren wie klimaschädlichen Subventionen oder dem Steuer- und Abgabensystem konterkariert werden“, monieren die Rechnungsprüfer. Bisher habe die Bundesregierung die „fiskalische und klimapolitische Wirkung eines solchen Abbaus nicht näher geprüft und keinen Abbaupfad vorgelegt“, heißt es in dem Bericht.
Für eine ganzheitliche Steuerung der Klimapolitik schlägt der Rechnungshof Verbesserungen in der Klimagovernance vor. Dazu gehört eine Stärkung der ressortübergreifenden Zusammenarbeit. Das von der vorherigen Bundesregierung dazu etablierte Klima-Kabinett habe den selbst gesteckten Auftrag, „die Einhaltung der Klimaschutzziele für das Jahr 2030 zu überwachen“, mangels Steuerungs- und Kontrollfunktion aber nicht erfüllen können, stellen die Rechnungsprüfer fest.
Zu verbessern sei auch die nationale Berichterstattung zum Klimaschutz, fordert der Hof. Der von der Bundesregierung als zentrales Monitoringinstrument angesehene Klimaschutzbericht bleibe hinter dem Anspruch, vollständige und aktuelle Informationen zum Stand der Zielerreichung zu liefern, „deutlich zurück“. Es fehlten beispielsweise wichtige Angaben wie die erwarteten beziehungsweise erreichten Minderungsziele der einzelnen Maßnahmen, kritisierten die Rechnungsprüfer.
Als Teil einer verbesserten Klimagovernance schlägt der Hof zudem vor, Haushalts- und Klimapolitik enger zu verknüpfen. „Dazu sollte die neue Bundesregierung die Klimarelevanz der Ausgaben und Einnahmen erfassen und bewerten (Klima-Tracking). Dabei sind auch klimaschädliche Subventionen zu berücksichtigen. Hierdurch ließen sich die Wirkungsorientierung des Bundeshaushalts verbessern sowie Zielkonflikte erkennen“, führen die Rechnungsprüfer aus.