21.03.2022 Wohnen, Stadtentwicklung, Bauwesen und Kommunen — Gesetzentwurf — hib 129/2022

Zwei Milliarden Euro für den Bau von Sozialwohnungen

Berlin: (hib/NKI) Das Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen (BMWSB) will von den Haushaltsmitteln für 2022 rund 750 Millionen Euro für den Bau von Sozialwohnungen ausgeben. Weitere 1,7 Milliarden Euro sind laut Regierungsentwurf als Verpflichtungsermächtigungen für die kommenden Haushaltsjahre ausgebracht. Hinzu kommt eine weitere Milliarde Euro, die in früheren Förderprogrammen für die Jahre ab 2023 ausgebracht worden ist.

Im Haushaltsentwurf (20/1000, Einzelplan 25) der Bundesregierung sind in diesem Jahr für das Ministerium insgesamt Ausgaben von 4,93 Milliarden Euro vorgesehen. Das Ministerium wurde im Zuge der Bildung der Bundesregierung Ende 2021 neu geschaffen und will pro Jahr 100.000 Sozialwohnungen schaffen.

Drei Viertel der geplanten Ausgabe, rund 3,61 Milliarden Euro, entfallen auf Investitionen, gefolgt von 1,17 Milliarden Euro an Zuweisungen und Zuschüsse. Größter Einzelposten ist das Baukindergeld mit 994,58 Millionen Euro (2021: 896,05 Millionen Euro), gefolgt vom Wohngeld mit 895 Millionen Euro (2021: 735 Millionen Euro). Im Wohngeld enthalten sind 260 Millionen Euro als einmaliger Zuschuss an die Wohngeldempfänger aufgrund der gestiegenen Heizkosten.

Auch Zuschüsse für Investitionen im Rahmen von Umbaumaßnahmen für altersgerechtes Wohnen der KfW-Bankengruppe sind mit 97 Millionen Euro aufgelistet. Pilotprojekte zur Errichtung multifunktionaler Gebäude in Holzbauweise sollen mit 6,5 Millionen Euro gefördert werden.

Der soziale Wohnungsbau schlägt mit 750 Millionen Euro zu Buche (2021: 400 Millionen Euro). Für Stadtentwicklung und Raumordnung sieht der Etat 1,53 Milliarden Euro vor. Dazu zählen 252,5 Millionen Euro für die Sanierung kommunaler Einrichtungen für Sport, Jugend und Kultur (2021: 90 Millionen Euro). Die Mittel für die Städtebauförderung summieren sich auf 1,13 Milliarden Euro, von denen 790 Millionen Euro wie im vergangenen Jahr als Zuweisungen an die Länder gehen sollen.

Für Hochbau- und Förderungsmaßnahmen des Bundes in den Städten Berlin und Bonn sind 127,47 Millionen Euro in den Etat eingestellt. Enthalten ist dabei insbesondere ein großer Teil der Baumaßnahmen des Deutschen Bundestages in Berlin. Hierfür sind insgesamt 82,13 Millionen Euro neu veranschlagt. Die Ausgaben für die Erneuerung baulicher und gebäudetechnischer Anlagen in den Liegenschaften des Deutschen Bundestages in Berlin werden mit 21,16 Millionen Euro angesetzt. Für Bautätigkeiten zur Wiedererrichtung des Berliner Schlosses - Bau des Humboldt Forums - werden Zuschüsse von 2,83 Millionen Euro eingeplant.

Zudem soll das Bundesamt für Bauwesen und Raumordnung (BBR) mit 116,75 Millionen Euro bedacht werden. Dem BBR obliegt die Durchführung der Bauangelegenheiten der Verfassungsorgane des Bundes, der obersten Bundesbehörden und des Bundes in Berlin. Es ist ferner zuständig für die Bauangelegenheiten der Bundesrepublik Deutschland im Ausland mit Ausnahme der Bauten im Geschäftsbereich des Bundesministeriums der Verteidigung sowie für die Bauangelegenheiten im Geschäftsbereich eines Bundesministeriums bei überwiegendem Interesse des Bundes. Es hat seinen Sitz in Bonn, für die Bauangelegenheiten in Berlin wird eine ständige Außenstelle in Berlin unterhalten.

Das neue BMWSB wurde mit Organisationserlass des Bundeskanzlers vom 8. Dezember 2021 errichtet. Für Verwaltungsausgaben des Ministeriums ist im Jahr 2022 ein Etat von 17,98 Millionen vorgesehen, den Großteil dieser Ausgaben bilden die Bezüge und Entgelte der Beschäftigten. Zudem sollen die Mittel für die Bewirtschaftung der Räumlichkeiten, die Geschäftsbedarfsausstattung sowie Fortbildungsmaßnahmen genutzt werden. Das Ministerium befindet sich noch im Aufbau. Die dem Ministerium übertragenen Aufgaben richten sich auf das Bau- und Wohnungswesen, die Bauwirtschaft und die Bundesbauten, die Stadtentwicklung sowie die mit diesen Themen einhergehende Forschung, ferner die Raumordnung sowie die Regionalpolitik und Landesplanung.

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